1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Paderborn
  6. >
  7. Paderborn: Besucherregelungen in Krankenhäusern gelockert

  8. >

FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin

Besucherregelungen in Paderborner Krankenhäusern gelockert

Paderborn/Salzkotten

Mit dem Auslaufen der Test- und Maskenpflichten in Bund und Land lockern sich auch für Patienten, Besucher und Mitarbeiter in den Paderborner Akutkrankenhäusern die Corona-Regelungen. So müssen ab sofort Patienten vor geplanten Eingriffen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Darauf haben die Einrichtung am Donnerstag hingewiesen.

Das Brüderkrankenhaus St. Josef in Paderborn.  Foto: Oliver Schwabe/Archiv

Generell werden Patienten nur noch bei entsprechenden Symptomen im Rahmen der normalen Diagnostik getestet. Für stationär aufgenommene Patienten entfalle zudem die Maskenpflicht in den Häusern, ebenso wie für die Mitarbeiter, heißt es in der Mitteilung des Brüderkrankenhauses St. Josef, des Ev. Krankenhaus St. Johannisstift und den St.-Vincenz-Kliniken in Paderborn und Salzkotten

Die Paderborner Krankenhäuser haben ihre Besuchszeit einheitlich verlängert: auf täglich 14 bis 19 Uhr. Besucher dürfen ohne jeglichen Impf- oder Testnachweis die Krankenhäuser betreten. Jedoch bleibt als gesetzliche Vorgabe die FFP2-Maskenpflicht für Besucher (Kinder ab 10 Jahren) bestehen. Dies gilt auch für Begleitpersonen und Personen, die einen Termin in einer der Ambulanzen wahrnehmen oder eine der Notaufnahmen aufsuchen.

Alle Regelungen im Detail sind auf den Internetseiten der Krankenhäuser zusammengestellt.

Startseite
ANZEIGE