Tödlicher Unfall auf der B1 in Paderborn: Reifen spielen fatale Rolle
Bewährungsstrafe für BMW-Fahrer
Paderborn (WB/upf). Es ist die Quittung für verantwortungsloses Handeln: Ein BMW-Fahrer, der im Winter mit abgefahrenen Reifen unterwegs war, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte Ende Januar 2019 einen tödlichen Unfall verursacht.
Der damals 26-jährige BMW-Fahrer war auf der B1 aus Richtung Elsen kommend zwischen den Anschlussstellen Dubelohstraße und Diebesweg mit seinem PS-starken Wagen bei Schneetreiben ins Schleudern geraten. Im Gegenverkehr prallte er in Höhe der Lippebrücke frontal mit einem entgegenkommenden Volvo zusammen. Unmittelbar darauf krachte ein nachfolgender Mercedes in die Unfallstelle. Die Kollision zwischen dem BMW und dem Volvo war so heftig, dass die Fahrzeugfronten bis zur Unkenntlichkeit deformiert wurden.
Der Volvo-Fahrer (49) wurde eingeklemmt, der Bielefelder starb noch an der Unfallstelle. Seine 45-jährige Beifahrerin erlitt ein schweres Thorax-Trauma. Der Unfallverursacher selbst wurde so schwer verletzt, dass er in Lebensgefahr schwebte. Auch der Fahrer des Mercedes (61) erlitt schwere Verletzungen. Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Reifenprofil teilweise nur noch einen Millimeter stark
Das Amtsgericht verhandelte jetzt den Fall. Insbesondere spielte dabei eine Rolle, wie es dazu kam, dass der BMW auf der eigentlich geraden Strecke ins Schleudern geraten konnte. Die Ursache: Die Reifen des BMW seien so abgefahren gewesen, dass sie – insbesondere bei den winterlichen Straßenverhältnissen – nicht mehr verkehrssicher waren. Wie Amtsgerichtsdirektor Günter Köhne auf Nachfrage erklärte, sei das Profil der Reifen teils nur noch einen Millimeter stark gewesen.
Die Richterin sah es daher als erwiesen an, dass sich der angeklagte BMW-Fahrer der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hatte und eine Freiheitsstrafe angemessen sei: Diese beträgt eineinhalb Jahre und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe bereits Berufung eingelegt, hieß es seitens des Gerichts.
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