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Neue Software eines Entwicklers aus Bad Driburg bietet papierlose Alternative an

Bonpflicht: Bäckerei Hermisch setzt auf E-Bons

Paderborn (WB). Seit dem 1. Januar muss jedes Geschäft Kassenbons aus­geben – an alle Kunden und bei jedem Verkauf. Bis zuletzt sind Einzelhändler und Handwerk Sturm gelaufen gegen die Bonpflicht. Gebracht hat es wenig. Der Paderborner Bäckermeister Andreas Hermisch setzt auf ein neues Kassensystem, um zu verhindern, meterweise Kassenzettel ausdrucken zu müssen.

Matthias Band

Andreas Hermisch zeigt sein Handy, mit dem er den QR-Code und somit den elektronischen Bon eingescannt hat. Foto: Matthias Band

„An der Kasse wird ein sogenannter QR-Code auf dem Display angezeigt“, erklärt Andreas Hermisch. Wenn der Kunde ein Bon haben möchte, kann er den QR-Code mit seinem Smartphone einscannen, so dass er einen digitalen Bon erhält, oder aber er lässt sich den Bon in Papierform ausdrucken. Die dritte Alternative: Er lässt sich den QR-Code ausdrucken, um ihn womöglich zuhause mit dem Handy einzuscannen. Hermisch geht davon aus, dass dies aber nur sehr wenige der bis zu 250 Kunden, die seine Filiale in der Südstadt aufsuchen, nutzen werden. Ohnehin wollen seinen Angaben zufolge nur maximal fünf Prozent der Bäckerei-Kunden in Deutschland einen Bon. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Caritas für Menschen einkauft, die Hilfe brauchen, und für den Einkauf einen Beleg benötigt wird.

Neue Vorschrift gilt für Bäckereien, Apotheken und Friseure

Die neue Vorschrift gilt sowohl für Bäckereien als auch für Apotheken oder Friseure. Der Kunde muss den Bon allerdings nicht mitnehmen. Andreas Hermisch, der den Betrieb mit zwei Filialen 2009 von seiner Mutter übernommen hat, ist sehr zufrieden mit dem neuen System. „Ich kann auf diese Art viel Papier sparen“, sagt der 32-Jährige. Denn wenn der Kunde nicht explizit nach einem Bon frage, gebe es trotzdem einen, nur eben digital, die Gesetzesanforderungen seien somit erfüllt.

Die neue Software für die papierlosen Bons, in die elektronischen Kasse eingespielt wird, hat Gerd Klein (49) aus Bad Driburg mit einem Fachmann aus Mainz entwickelt . Hermisch zahlt für die Nutzung dieser Software der Firma Simply Pos eine monatliche Gebühr. Unterm Strich, sagt er, spare er Geld, weil er Papierkosten spare. Acht Wochen werden die digitalen Bons übrigens in einer Cloud gespeichert.

Gesetzgebe will Steuerbetrug einen Riegel vorschieben will

Hermischs Kundin Annemarie Berneis hat wenig Verständnis für die Bonpflicht. „Ich finde, dass ist Blödsinn. Wer einen Bon haben will, der kann danach fragen.“ Eine Pflicht zur Bonausgabe brauche es nicht. Hermisch sieht das zwar ähnlich, er äußert aber auch Verständnis für den Gesetzgeber, der mit der Regelung Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben will. Die Kassen sollen nun fälschungssicher sein und so Manipulationen verhindert werden. Das neue Kassengesetz, das Ende 2016 beschlossen worden war, sieht auch vor, dass der Bon per E-Mail verschickt werden kann. Der Vorteil der Lösung, die Hermisch nutzt: Man muss die Mail-Adresse nicht hinterlegen.

In der Diskussion ist auch eine Befreiung von der Bonpflicht für Geschäfte, die eine zertifizierte sichere Kasse nutzen. Es gibt zudem Vorschläge, für Beträge unter fünf Euro keinen Beleg auszugeben. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verteidigt die Bonpflicht hingegen. Die Aufregung darüber halte er für vorgeschoben. Es gehe schließlich um Umsatzsteuer­betrug in Milliardenhöhe.

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