Landgericht Paderborn verurteilt einsichtigen Drogenhändler
Dealender Dauerkiffer muss Therapie machen
Paderborn
Solche Angeklagten mag jedes Gericht: Aufgeräumt, artikulationsfähig, einsichtig. So konnte auch der 35-Jährige, der am Mittwoch vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Paderborn stand, die Dinge zu seinen Gunsten wenden – auch wenn er eine Haftstrafe für bewaffneten Drogenhandel „kassierte“.
Im Leben mancher „Kunden“, die als erwischte Dealer auf der Anklagebank im Saal 106 des Landgerichts Platz nehmen musste, sind die Dinge schief gelaufen. Da machte der 35-jährige Paderborner keine Ausnahme. Eine mehrmals verheiratete Mutter, ein Vater, der seine Frau mit drei kleinen Kindern sitzen ließ, der erste Joint schon als Schüler – allzu gute Startbedingungen hatte der spätere Gelegenheitsarbeiter nicht. Beim Schulabschluss kam er wegen der Kifferei über die Hauptschule nicht hinaus, ins Berufsleben fand der Paderborner gar nicht erst richtig hinein, war die letzten fünf Jahre nach ein paar Jahren als Montagehelfer arbeitslos und lebte von Hartz IV. Das einzige, was klappte, war die Sache mit den Drogen, aber auch damit war Anfang September vergangenen Jahres Schluss.
Als die Polizei die Ein-Raum-Wohnung des bereits mehrfach Vorbestraften im Riemeke-Viertel durchsuchte, lag der Stoff überall in diversen Behältnissen herum: Marihuana, Haschisch, Amphetamin und Ecstasy, zum Teil für den Straßenverkauf in Konsumeinheiten verpackt. Dazu gab es auch noch eine Machete und einen Schlagstock mit eingebauter Taschenlampe – beides nach dem Strafrecht Gegenstände, die sowohl für potenzielle Kunden des Rauschgifthändlers als auch für ihn selbst gefährlich sein können: Für die einen als Waffe, mit der ein Dealer seinen Drogenbestand gegen Langfinger verteidigt, für den anderen, weil ihr Besitz die Haftstrafe auf mindestens fünf Jahre nach oben schraubt.
Trotz aller krummen Richtungen in seinem Lebenslauf erwies sich der 35-Jährige als ebenso einsichtiger wie kooperativer Angeklagter und machte reinen Tisch: Er habe mit den Drogen gehandelt, um seinen beträchtlichen Eigenkonsum zu finanzieren. Die beiden Waffen habe er besessen, aber nur den Schlagstock benutzt: Um mit dessen Taschenlampe seine Wohnung zu beleuchten, in der man den Strom abgestellt hatte.
Die Strafkammer wertete den Drogenhandel als minderschweren Fall, der mit einem deutlich reduzierten Strafrahmen abgeurteilt werden konnte – 34 Monate Freiheitsstrafe kamen für den 35-Jährigen heraus. Bisher hatte er noch nie eine Drogentherapie angefangen: „Nachdem meine Tochter geboren wurde, habe ich mehrmals drüber nachgedacht“, gab er zu, „aber ich habe nie den Willen gehabt, das durchzuziehen.“ Jetzt kommt er nicht mehr drumherum: Mit dem Urteil verbunden ist die Einweisung in den Maßregelvollzug zu einer Langzeittherapie.
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