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Corona-Lage im Kreis Paderborn am Mittwoch: Zahl der Genesenen nach Softwarefehler deutlich nach unten korrigiert

Drei weitere Tote, 226 neue Infektionen

Paderborn (WB/LaRo)

Im Kreis Paderborn sind gegenüber dem Vortag drei weitere Menschen in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. Es handelt sich um zwei Frauen (82/85) aus Paderborn und einen Mann (90) aus Salzkotten. Das teilte der Kreis am Mittwochabend mit. Somit sind seit Beginn der Pandemie 94 Menschen gestorben.

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Symbolbild. Foto: dpa

Dem Kreisgesundheitsamt sind 226 Neuinfektionen gemeldet worden (Stand, 18.30 Uhr). Die Zahl der Genesenen müsse aufgrund eines Softwarefehlers auf 3562 nach unten korrigiert werden, teilte der Kreis weiter mit. Der Fehler sei behoben worden.

Derzeit sind den Angaben zufolge 1051 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Diese aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf die zehn Kommunen: Paderborn (487), Delbrück (120), Hövelhof (77), Bad Wünnenberg (73), Altenbeken (63), Salzkotten (58), Borchen (57), Büren (50), Bad Lippspringe (46) und Lichtenau (20).

Die Sieben-Tages-Inzidenz, die das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) derzeit ausweist, ist – wie berichtet – weiterhin ohne Aussagekraft. „Hier sind offensichtlich nicht alle Fälle erfasst“, schreibt der Kreis erneut (siehe unten die Ausführungen zum „Übermittlungsverzug“*). Das LZG wies am Mittwochmorgen (Stand 0 Uhr) für den Zeitraum vom 23. bis zum 29. Dezember eine Inzidenz von 56,8 aus. Das ist offensichtlich zu niedrig. Nach Berechnungen auf Grundlage der vom Kreis angegebenen Fallzahlen beträgt der Inzidenzwert für diesen Zeitraum 108,7. Bezieht man die neuen Fälle vom 30. Dezember mit ein, ergibt sich ein Wert von 136,7 für den Zeitraum vom 24. bis zum 30. Dezember. (Aktualisierung: Für diesen Zeitraum gibt das LZG am Donnerstagmorgen, 31. Dezember, einen Wert von 99,4 an.)

Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.

Gesamtzahlen seit Ausbruch der Pandemie. Foto: Kreis Paderborn

So ist das Gesundheitsamt zwischen den Jahren erreichbar

Das Kreisgesundheitsamt ist zwischen den Jahren vom 28. bis 30. Dezember von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 erreichbar. Am 31. Dezember sowie am 2. Januar stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes für allgemeine Fragen zu Covid-19 von 12 bis 16 Uhr telefonisch zur Verfügung. www.kreis-paderborn.de/corona

Weitere Informationen

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter.

Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

* Stichwort: Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. Möglich ist ebenso, dass örtlich zusätzliche Informationen, z.B. über die Falldefinitionen des Meldewesens hinaus verfügbar sind, die im Meldewesen nicht abgebildet werden. Manche Daten, insbesondere zu den Zahlen der Genesenen und den aktuell Infizierten können zudem nur geschätzt werden, sind also nicht eindeutig bestimmbar. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“

Das RKI schreibt zum Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website (siehe Disclaimer): „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.“

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