Paderborner Gericht entscheidet im Zweifel für den Angeklagten
Im Auto trinken heißt nicht fahren
Paderborn/Salzkotten
Ein Verdächtiger gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Diese so genannte Unschuldsvermutung ist zentrales Element der Rechtsprechung – es gilt daher der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Davon profitiert jetzt auch ein 62-Jähriger aus Salzkotten, der betrunken bei diversen Fahrzeugen angetroffen worden war.
Der Salzkottener war im April 2021 an einem Nachmittag mit seinem Fahrrad am Straßenrand aufgefunden worden, einigermaßen hilflos: Der Mann lag neben dem Rad, so wie es aussah infolge eines Sturzes, denn er hatte eine Blutalkoholkonzentration von 3,34 Promille intus – eine deutliche Überschreitung der für Radfahrer geltenden Promillegrenze von 1,6. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein – davon ausgehend, der heute 62- Jährige sei zuvor mit dem Fahrrad gefahren.