Landgericht glaubt Ausführungen des Opfers aus Lichtenau
Haftstrafe für Vergewaltiger
Paderborn/Lichtenau( WB). Es sei ein Racheakt gewesen, dass seine Ex-Freundin ihn angezeigt habe, erklärte der 32-Jährige. Aber das Gericht glaubte ihm nicht. Für zwei Jahre und zehn Monate soll der Herdecker hinter Gitter – wegen Vergewaltigung.
Der 32-Jährige musste sich vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten, weil er im Sommer 2016 seine gleichaltrige Freundin zum Sex gezwungen haben soll. Am zweiten Prozesstag am Dienstag machte der Angeklagte von der Gelegenheit Gebrauch, die Vorwürfe aus seiner Sicht zu schildern. Und die lautete: Es gab stets nur einvernehmlichen Sex zwischen ihm und der Lichtenauerin. Aber bei der Trennung im Oktober 2016 habe sie ihm an den Kopf geworfen: »Du wirst schon noch sehen, was Du davon hast«. Die später erfolgten Anzeigen – eine wegen Nötigung, eine spätere wegen der jetzt verhandelten Vergewaltigung – seien Racheakte gewesen.
Angeklagter nennt sich selbst einen »Lügenbaron«
Dass die Strafkammer dem 32-Jährigen das nicht glaubte, liegt auch ein bisschen an dem Drumherum, was der Angeklagte bot. Er räumte ein, tatsächlich »ein Lügenbaron« zu sein, immer wieder seinen Status, Herkunft und finanzielle Situation stark zu übertreiben, um sich interessant zu machen. Dass vor Gericht auch ein erneutes Lügengebäude zusammenbrechen würde, war nicht zu verhindern: Der 32-Jährige sprach mehrfach von einer psychischen Erkrankung, die er aber nicht näher beschreiben konnte oder wollte. »Eine seelische Störung ist sicher auszuschließen«, sagte hingegen der Psychiater Dr. Michael Hintersdorf. Wohl gebe es eine »impulsive Aggressivität«, die sich in Situationen entladen könne, in denen der Angeklagte in seinem Gefühl der eigenen Großartigkeit beeinträchtigt werde. Ansonsten sei der auffälligste Persönlichkeitszug jener, zu lügen, um Eindruck zu machen. An seiner Schuldfähigkeit ändere dies nichts.
Verteidigung will Freispruch
Die Anträge der Prozessparteien hätten gegensätzlicher nicht sein können. Die Verteidiger Bettina Birk und Andreas Schmidt forderten Freispruch – die Aussagen der Ex-Freundin seien geprägt von Widersprüchen und Erinnerungslücken, eine Vergewaltigung lasse sich nicht beweisen. Rechtsanwalt Thorsten Fust als Vertreter des Opfers beantragte »mindestens dreieinhalb Jahre«: Was der Angeklagte sage, passe nicht zusammen. »Ich ich frage mich, ob er es selbst glaubt«, sagte Fust.
Knapp darunter lag die Forderung von Staatsanwältin Melek Topkaya, deren Argumentation die Kammer schließlich folgte. Es gebe keinen Grund, den Schilderungen der 32-Jährigen nicht zu glauben, betonte Richter Eric Schülke: Nämlich dass der Angeklagte an jenem Nachmittag gegen den Willen der Lichtenauerin mit ihr Sex hatte – und sie dabei mit seinem Körpergewicht und seinen Händen fixiert habe. Zwei Jahre und zehn Monate soll der Herdecker hinter Gitter.
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