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Coronavirus: Blick in die Nachbarkreise – Impfen beginnt am Montag – keine Maskenpflicht mehr in Paderborner City

Inzidenzwert im Kreis Paderborn am Donnerstag leicht gesunken

Paderborn (WB/LaRo)

Der Inzidenz-Wert im Kreis Paderborn ist von Mittwoch auf Donnerstag leicht gesunken: Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) gibt ihn Stand 0 Uhr mit 152,7 an.

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Symbolbild. Foto: dpa

Am Mittwoch lag er bei 156,3. Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht (siehe Anmerkung unten: Übermittlungsverzug).

Der Inzidenz-Wert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstag bei 192,5 (Vortag: 190,5). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt folgendes Bild: Gütersloh 290,5 (263,1) – Lippe 252,4 (248,3) – Höxter 209,6 (179) – Hochsauerlandkreis 124 (126,6) – Soest 127,6 (136,5).

Der Kreis Paderborn hatte am Mittwoch 140 Neuinfektionen gemeldet. Offiziell gelten 636 Personen als infiziert.

Das Impfen beginnt

Der Kreis Paderborn bekommt am Sonntag, 27. Dezember, die ersten 180 Impfdosen der Firma Biontech geliefert. Bis zum 21. Januar sollen es 4000 sein. Das teilte der Kreis am Mittwochnachmittag mit.

Die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheimen beginnen demnach am Montag, 28. Dezember, mit Hilfe mobiler Teams. Im Impfzentrum gehe es los, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist.

Paderborn hebt Maskenpflicht in der City auf

Trotz zahlreicher Neuinfektionen in Paderborn und Inzidenzwert von knapp 150 hat die Stadt die Maskenpflicht in der Paderborner Innenstadt gekippt.

Der Vorstoß der Stadt kommt überraschend: In der Innenstadt müssen Menschen in der Fußgängerzone und Haupteinkaufsstraße keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Das bestätigte Pressesprecher Jens Reinhardt auf Nachfrage dieser Zeitung und begründete dieses mit der Schließung der Geschäfte.

Gesundheitsamt zwischen Heiligabend und Neujahr

Das Gesundheitsamt ist am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen. „An diesen Tagen schließen auch die Labore, welche die Corona-Tests durchführen. Daher bekommt das Gesundheitsamt an diesen Tagen keine neuen Infektionsfälle gemeldet“, sagte die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Constanze Kuhnert. Auch das Corona-Informationstelefon ist außerhalb der Feiertage erreichbar.

Vom 28. bis 30. Dezember werden unter der Telefonnummer 05251/3083333 von 9 bis 16 Uhr allgemeine Fragen zu Covid-19 beantwortet. Am 24. und 31. Dezember sowie am 2. Januar ist das Infotelefon von 12 bis 16 Uhr zu erreichen.

Corona-Patienten und Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 wenden.

Weitere Informationen

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr sowie samstags von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 erreichbar. www.kreis-paderborn.de/corona

Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter.

Zudem ist der Informationsservice der 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.

Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in OWL, Deutschland und auch weltweit lesen Sie in unserem Newsblog.

* Stichwort: Übermittlungsverzug

Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Das LZG Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. Möglich ist ebenso, dass örtlich zusätzliche Informationen, z.B. über die Falldefinitionen des Meldewesens hinaus verfügbar sind, die im Meldewesen nicht abgebildet werden. Manche Daten, insbesondere zu den Zahlen der Genesenen und den aktuell Infizierten können zudem nur geschätzt werden, sind also nicht eindeutig bestimmbar. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“

Das RKI schreibt zum Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website (siehe Disclaimer): „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.“

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