LZG meldet am Donnerstagmorgen zwei weitere Tote im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion
Inzidenzwert im Kreis Paderborn sinkt unter 100
Paderborn (WB/LaRo)
Der Inzidenzwert im Kreis Paderborn ist gesunken – unter 100. Er liegt am Donnerstag (Stand 0 Uhr) bei 97,8. Das meldet am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG). Am Vortag war die offizielle Sieben-Tages-Inzidenz mit 118,6 angegeben worden. Die Zahl der Toten ist um zwei auf 114 gestiegen.
Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für Mittwoch 35 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 301 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.
Das LZG meldet am Donnerstagmorgen zudem zwei weitere Todesfälle. Damit sind im Kreis Paderborn nun 114 Menschen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben. Der Kreis Paderborn selbst hatte am Mittwoch den 112. Toten und 64 neue Fälle (Stand 11 Uhr) bekannt gegeben.
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Donnerstagmorgen bei 131,2 (Vortag: 148,6) und in Deutschland bei 151,2 (155). Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 125,2 (164,4) – Lippe 122,6 (132,9) – Höxter 183,2 (221,7) – Hochsauerlandkreis 84,3 (109,7) – Soest 108,4 (112,7).
Impfungen
Im Kreis Paderborn sind nach einer Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Dienstag, 12. Januar, 3934 (Vortag 3837) Menschen geimpft worden. Davon sind 1848 (1801) Heimbewohner (47 Prozent) und 2066 (2036) Angehörige von Pflegeberufen (53 Prozent): www.corona-kvwl.de/impfbericht. Der Kreis Paderborn hat nun zudem die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Wenn vom 25. Januar an Impftermine für das Impfzentrum in der Sälzerhalle vereinbart werden können, erwarten Dr. Ulrich Polenz und Dr. Gregor Haunerland einen Ansturm auf die telefonische Hotline. Die beiden Mediziner von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVWL) weisen die Personen der Priorisierungsstufe 1 (älter als 80 Jahre) daher darauf hin, dass schon bald auch eine Impfung beim Hausarzt möglich ist. Hier geht es zu unserem „Fragen und Antworten“-Bericht.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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