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Insolvenzverwalter soll Schuldner begünstigt haben

Künsting-Pleite in Paderborn: Jurist angeklagt

Hätten die durch die Insolvenz der Wirtschaftsforum Künsting AG geschädigten Anleger möglicherweise mehr Geld aus der Insolvenzmasse erhalten können? Das wird das Paderborner Landgericht klären müssen. Dort muss sich der Insolvenzverwalter demnächst verantworten. Entsprechende Informationen dieser Zeitung hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Paderborn bestätigt. Laut Oberstaatsanwalt Marco Wibbe wurde gegen den Insolvenzverwalter aus Lippstadt Anklage wegen Schuldnerbegünstigung erhoben.

Maike Stahl

Die Justitia steht vor vielen Gerichten als Symbol für Gerechtigkeit. Foto: dpa

Von der Pleite des Firmengeflechts im April 2017, zu dem auch der seit Februar 2018 ebenfalls insolvente Finanzdienstleister Safeguard gehört, sind nach Informationen dieser Zeitung rund 850 Anleger betroffen. Der Gesamtschaden aus Geldanlagen und Baufinanzierung soll sich auf etwa zwölf Millionen Euro belaufen. Beide Firmen führte Edgar K., gegen den die Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung, Betrug und Bankrott ermittelt. Gegen zwei Aufsichtsräte der Wirtschaftsforum Künsting AG hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage wegen Beihilfe durch Unterlassen erhoben. Der Verhandlungstermin vor dem Paderborner Amtsgericht steht noch nicht fest.

Die Wirtschaftsforum Künsting AG war unter anderem auch im Versicherungsgeschäft tätig. Den Wert des entsprechenden Kundenstamms beziffert die Staatsanwaltschaft Paderborn auf 600.000 Euro. Der Insolvenzverwalter habe diesen Kundenstamm für das Nachfolgeunternehmen der Wirtschaftsforum Künsting AG allerdings ohne Gegenleistung freigeben, lautet der Vorwurf der Anklage. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie mögliche Konsequenzen der Anwaltskammer.

Das Amtsgericht Paderborn hat zwischenzeitlich Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Detmold zum Sonderinsolvenzverwalter in dem Verfahren bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und gegebenenfalls Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus der Übertragung des freigegebenen Kundenstamms gegenüber dem Insolvenzverwalter ergeben.

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