47-jährigen Nachbarn in Marienloh lebensgefährlich verletzt
Anklage gegen Paderborner Hammer-Angreifer erhoben
Paderborn-Marienloh
Wegen versuchter Tötung hat das Landgericht Paderborn Anklage gegen einen 44-Jährigen erhoben. Der Mann soll am 31. März in Marienloh seinen 47-jährigen Nachbarn mit einem Hammer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben.
Am späten Abend war es in einem Mehrfamilienhaus am Von-Haxthausen-Weg zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung unter den beiden Männern gekommen. Nach den Ermittlungen der Kreispolizeibehörde Paderborn soll der 44-Jährige seinen Nachbarn mit einem mitgeführten Zimmermannshammer in dessen Wohnung angegriffen. Das Opfer erlitt Opfer einen Schädelbruch und wurde lebensgefährlich verletzt in ein Krankenhaus gebracht, wo sein Zustand stabilisiert werden konnte.
Zuvor habe der Angeklagte unter dem Vorwand, nach einer Zigarette zu fragen, sich Zutritt zur Wohnung des arglosen Nachbarn verschafft. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund dieses Sachverhalts von einer heimtückischen Begehungsweise aus. Der 44-Jährige habe nach der Tat den polizeilichen Notruf gewählt, die Tat gegenüber dem Polizeibeamten in der Leitstelle eingestanden und weiter geäußert, dass er vom Nachbarn zuvor beleidigt worden sei. Anschließend ließ sich der Angreifer von den eingetroffenen Polizeibeamten widerstandslos festnehmen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann erhoben. Der geschädigte 47-Jährige erlitt durch die Schläge mit der spitzen Seite des Hammers mehrere Schädelfrakturen, die im Krankenhaus operativ versorgt werden konnten.
Nachbarin greift beherzt ein
Lediglich durch das beherzte Eingreifen einer Nachbarin (39), die auf das laute Geschehen im Mehrfamilienhaus aufmerksam geworden war und dem Angreifer den Hammer entreißen konnte, sei nach den polizeilichen Ermittlungen Schlimmeres verhindert worden. Der wegen zahlreicher Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Angreifer stand zur Tatzeit unter dem Einfluss von Kokain und Methadon. Er befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Das Landgericht Paderborn hat bislang über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden. Die Hauptverhandlung könnte etwa ab Ende September vor dem Schwurgericht des Landgerichts Paderborn stattfinden. Dem 43-Jährigen drohe eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren.