Streit um Maskenpflicht in Paderborn – Lungenfacharzt sieht kaum Gründe für Maskenbefreiung
„Meine Krankheit geht die Polizei nichts an“
Paderborn
Ein Rentner (71) aus Altenbeken protestiert dagegen, dass die Polizei sein Attest zur Maskenbefreiung nicht anerkennt. Jetzt soll die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob das Papier in Ordnung ist..
Dr. Ralf-Dieter Schipmann ist Chefarzt der Klinik Martinusquelle in Bad Lippspringe, einer der größten Reha-Kliniken für Lungenkranke in Deutschland. Ganz gleich, mit welcher Lungenkrankheit die Patienten anreisen – ohne Mund-Nase-Maske lässt der Chefarzt niemanden ins Krankenhaus.
„Es sind wirklich nur ganz, ganz wenige Menschen, für die vielleicht eine Maskenbefreiung in Frage kommt“, sagt er. „Ich denke an Menschen, bei denen eine Maske vielleicht eine Panikstörung auslöst.“ Andere gewichtige Gründe sieht der Arzt nicht: „Wenn wir von den einfachen chirurgischen Masken sprechen, die jetzt viele Menschen tragen, kann ich nur sagen: Die schaden nicht. Jeder schafft es, damit aus dem Haus zu gehen.“ Studien mit Ärzten, die an der Lungenkrankheit COPD litten, hätten ergeben, dass diese Masken hinsichtlich der eingeatmeten Sauerstoffmenge und des ausgeatmeten Kohlendioxids unbedenklich seien. „Mann darf ja nicht vergessen, dass Chirurgen und Orthopäden oft stundenlang im Schweiße ihres Angesichts mit den Masken operieren, ohne dass es Probleme gibt.“
Peter K. (71) aus Altenbeken ist einer der Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, nicht über längere Zeit eine Maske tragen zu können. „Mit dem Ding vor dem Gesicht kriege ich nach ein paar Minuten Panikattacken“, sagt der Rentner, der an mehreren Krankheiten leidet. Eine HNO-Ärztin hat ihm im September ein Attest ausgestellt. Darin steht, dass es Peter K. „aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen“. Doch nicht immer nützt dem 71-Jährigen die Bescheinigung. „Es gibt Geschäfte, die lassen mich trotzdem nicht hinein.“ Zu Recht, wie Jörg Beyer vom Handelsverband Ostwestfalen-Lippe erklärt: „Geschäftsinhaber haben das Hausrecht. Wenn sie ihren anderen Kunden und ihre Mitarbeiter schützen möchten, müssen sie niemanden ohne Maske in ihren Laden hineinlassen.“
Seit Anfang November gilt in Teilen der Paderborner Innenstadt eine Maskenpflicht. Am Samstag vergangener Woche war Peter K. dort ohne Maske unterwegs, um aus einem Geschäft einen Mantel abzuholen, wie er sagt. „Vier Polizisten haben mich gestoppt. Ich habe ihnen mein Attest gezeigt, aber sie haben erklärt, ohne Diagnose sei das ungültig.“ Sie hätten das Attest eingezogen und angekündigt, gegen die Ärztin zu ermitteln, weil es sich wohl um ein Gefälligkeitsgutachten handeln würde. Der Fall ist noch offen. Polizeisprecher Michael Biermann sagt, wie in anderen ähnlichen Fällen auch habe man das Attest zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Dort liegt es noch.
Peter K. sagt, es gehe die Polizei nichts an, an welchen Krankheiten er leide. Das sieht die Behörde anders. Zur Begründung für ihre Position hat die Polizei dem 71-Jährigen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 13 B 1368/20) zugeschickt, in dem die Richter das Auflisten von Diagnosen im Attest verlangen. Allerdings: In dem Prozess ging es um Schüler, und für Schüler gilt die Corona-Betreuungsverordnung. Sie schreibt in der Fassung vom 15. September vor, dass die Gründe für eine Maskenbefreiung der Schulleitung „auf Verlangen nachzuweisen“ sind. Eine solche Verordnung für Erwachsene gibt es jedoch nicht.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Freitag gegenüber dieser Zeitung schriftlich klargestellt, dass in den Masken-Attesten die Krankheiten nicht genannt werden müssen. Trotzdem verlangen die Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein von ihren Ärzten, genau das zu tun. Manche ignorieren das, andere nicht. Und so gibt es Atteste, in denen die halbe Krankengeschichte von Menschen steht. Sebastian Bauer, Sprecher der Stadtwerke Bielefeld: „Damit Fahrgäste so etwas nicht in unseren Bussen und Bahnen vorzeigen müssen, können sie sich bei den Stadtwerken gegen Vorlage des Original-Attests eine einlaminierte Bescheinigung ausstellen lassen.“ Die könne sichtbar an der Jacke getragen werden und mache es so auch einfacher, anderen Fahrgästen zu signalisieren, dass man keine Maske zu tragen brauche.
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