Weil Lärmschutzwand noch nicht fertig ist, gilt zunächst teilweise Tempo 30
Neue Paderborner Bahnhofsbrücke wird erst Ende Mai freigegeben
Paderborn
Nach mehr als einem Jahr Dauerbaustelle soll Ende Mai die Paderborner Bahnhofstraße wieder freigegeben werden. Das ist einen Monat später als bisher geplant. Und weil die Lärmschutzwand noch nicht fertig ist, geht es zunächst mit Tempo 30 voran.
Das hat das Straßen- und Brückenbauamt am Donnerstag (23. März) im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion mitgeteilt. Unmittelbar nach Abschluss der Brückenbau-, Kanal-, Leitungs- und Straßenbauarbeiten sowie insbesondere der Abbrucharbeiten an der alten Brücke könne die Sperrung der Bahnhofstraße aufgehoben und die neue Brücke in Betrieb genommen werden. Bedingt durch die Witterungsverhältnisse und das erneut geänderte Abbruchkonzept für die alte Brücke habe sich die Baumaßnahme verzögert.
Wie die Stadt Paderborn bereits im Januar mitgeteilt hat, wurde eine Änderung des Abbruchkonzeptes notwendig, da die Deutsche Bahn zwischenzeitlich die ursprünglich abgestimmten Sperrpausen für die Bahnstrecke unterhalb der Brücke noch einmal modifizieren musste. Hierdurch hätten sich auch die Möglichkeiten geändert, im Bereich der Oberleitungen zu arbeiten.
Eine Aufhebung der Sperrung der Bahnhofstraße – sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den automobilen Verkehr – während der sehr aufwendigen Abbrucharbeiten sei somit nicht mehr möglich. Änderungen ergeben sich nun zudem durch die für die Sperrpause geänderten Auflagen der Deutschen Bahn, die zum Beispiel Rangier- und Logistikfahren während der Sperrpause einschließen, teilt die Stadt Paderborn mit.
Nach der Freigabe der Bahnhofstraße stehe mit dem Bau der Lärmschutzwand noch ein letzter Schritt bevor. Im Rahmen des Baus der Lärmschutzwand werde es zu verkehrlichen Einschränkungen auf und rund um das Brückenbauwerk kommen. Nach aktuellem Stand wird der Verkehr voraussichtlich in beide Richtungen möglich sein, wobei es laut Stadt Paderborn zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich kommen wird. Grund hierfür sei unter anderem das Gründungsverfahren, das beim Bau der Lärmschutzwand zum Einsatz kommt.
Verzögerung bei Ausschreibung für Lärmschutzwand
Im Zeitraum zwischen der Verkehrsfreigabe auf der neuen Brücke und dem Beginn der Baumaßnahme Lärmschutzwand werde die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft reduziert. Mit Fertigstellung der Lärmschutzwand wird die gesamte Verkehrsanlage wieder mit 50 Stundenkilometer zu befahren sein, so die Stadt Paderborn.
Die Lärmschutzwand musste den weiteren Angaben zufolge aufgrund einer Vergabebeschwerde getrennt von dem Brückenbauwerk und dem Straßen- und Kanalbau ausgeschrieben werden. Der hierdurch entstehende Mehraufwand für das Planungsbüro sowie personelle Engpässe hätten dazu geführt, dass die Lärmschutzwand erst jetzt europaweit ausgeschrieben werden konnte. Aus diesem Grund könne die Baumaßnahme erst nach Fertigstellung der übrigen Arbeiten erfolgen.