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Maskenpflicht: Mediziner im Kreis Paderborn sollen falsche Atteste ausgestellt haben

Polizei ermittelt gegen Ärzte

Paderborn

Die Paderborner Polizei ermittelt gegen mehrere Ärzte aus dem Kreis Paderborn, die falsche Atteste zur Befreiung von der coronabedingten Maskenpflicht ausgestellt haben sollen. Es bestehe „der Anfangsverdacht auf das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, sagte am Montag Polizeisprecherin Corinna Koptik.

Matthias Band

Symbolbild. Foto: dpa

Um wie viele Ärzte es sich genau handelt, will die Polizei nicht sagen. Die Atteste seien in den vergangenen Wochen bei Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen sichergestellt worden. Auch gegen Corona-Leugner, die offenbar selbst Atteste gefälscht oder solche aus dem Internet heruntergeladen hatten und bei den Demos keine Maske trugen, werde ermittelt – und zwar wegen Urkundenfälschung und wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung, sagte Corinna Koptik.

Unter anderem geht es bei den Vorwürfen gegen die Ärzte auch darum, dass diese nicht die eigentliche Diagnose der Patienten auf dem Attest aufgeführt haben. Auf Twitter kursiert die Information, dass ein betroffener Arzt angeblich darum bitte, seine Atteste nicht weiter zu verwenden, weil die Polizei gegen ihn ermittle. Corona-Leugner rufen dort ebenfalls dazu auf, die Atteste nicht mehr zu benutzen und sich stattdessen allgemein auf medizinische Gründe zu berufen und sich notfalls von der Polizei wegtragen zu lassen.

Es ist allerdings umstritten, ob dies wirklich notwendig und auch zulässig ist und keinen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen bedeutet.Ein Attest, in dem ein Arzt lediglich schreibt, dass es der Person nicht möglich ist, aus gesundheitlichen Gründen eine Maske zu tragen, wird zum Beispiel vom Ordnungsamt Paderborn anerkannt – nicht aber von der dortigen Polizei. Die Paderborner Polizei verlangt dagegen bei Kontrollen, dass die Diagnose aufgeführt wird. Diese Position vertritt auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Das NRW-Gesundheitsministerium hat allerdings vor drei Wochen klargestellt, dass das ärztliche Zeugnis keine Diagnose enthalten muss. Die Polizei, die sich bei der Staatsanwaltschaft Paderborn rückversicherte, beharrt jedoch auf ihre Rechtsauffassung. Polizeisprecherin Koptik: „Wir brauchen eine Diagnose.“

Am Verwaltungsgericht Minden lag bis Montag kein Verfahren gegen Behörden vor, die Bürger Atteste weggenommen haben.

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