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Disziplinarverfahren gegen einen 45-jährigen Beamten eingeleitet

Rassismus-Vorwurf gegen Polizisten

Paderborn (WB/mba). Bei der Kreispolizeibehörde Paderborn soll es Anfang August einen rassistischen Vorfall gegeben haben. Das bestätige die Behörde am Dienstag, ohne Details zu nennen. Gegen einen 45-jährigen Beamten im Streifendienst wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er wurde in den Innendienst versetzt. Auch die Staatsanwaltschaft Paderborn wurde eingeschaltet. Sie muss das Verhalten nun strafrechtlich bewerten.

Symbolbild. Foto: Jörn Hannemann

Nach Informationen dieser Zeitung soll sich der Polizist rassistisch gegenüber einem Mann mit dunkler Hautfarbe geäußert haben, der in Gewahrsam genommen worden war. Warum er in Gewahrsam genommen wurde, ist bislang nicht bekannt.

Als der Mann nach 24 Stunden freigelassen werden sollte, sollte ein Oberteil für ihn besorgt werden, da er bei der Festnahme keine Oberbekleidung trug. Der beschuldigte Polizist – es soll sich um einen Hauptkommissar handeln – soll dann zu einem Kollegen „Der Neger braucht ein T-Shirt“ gesagt haben, verbunden mit der Aufforderung eines zu besorgen.

Landrat Manfred Müller: „Nehmen den Sachverhalt sehr ernst“

Mehrere Polizisten hörten diese Äußerung offenbar und beschwerten sich bei ihrem Vorgesetztem, der wiederum die Behördenleitung informierte. Wie Landrat Manfred Müller (CDU) als oberster Dienstherr der Polizei am Dienstag mitteilte, nähmen er und die gesamte Polizeiführung den Sachverhalt sehr ernst. Rassistische Äußerungen hätten in der Reihen der Polizei nichts zu suchen.

Müller: „Unsere Kolleginnen und Kollegen dulden keinen Rassismus. Weder untereinander noch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hat der Betroffene die beamtenrechtlichen und gegebenenfalls auch strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen.“

Neben den verantwortlichen Führungskräften stünden den Beschäftigten der Kreispolizeibehörde unabhängige Extremismus-Beauftragte oder soziale Ansprechpartner zur Verfügung, die jederzeit direkt von allen Mitarbeitern angesprochen werden können, wenn diese einen Verdacht zu rassistischen oder extremistischen Vorgängen haben. Auch von Rassismus betroffene Beschäftigte könnten sich vertrauensvoll an die Beauftragten wenden.

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