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Corona-Pandemie wirkt sich auch auf Justiz aus

Raub auf Paderborner Friedhof: Prozess geplatzt

Paderborn

Die Corona-Pandemie macht auch der Justiz immer wieder einen Strich durch die Rechnung. Jetzt musste das Landgericht einen Prozess gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Bad Lippspringe abbrechen, der einen Überfall begangen haben soll.

Ulrich Pfaff

Das Gericht in Paderborn. Foto: Jörn Hannemann

Dem Angeklagten nützt das allerdings wenig: Er sitzt seit dem ersten Verhandlungstag ohnehin in Haft.

Der polizeibekannte Drogenkonsument ist angeklagt, im Juli vergangenen Jahres auf dem Paderborner Westfriedhof eine alte Frau überfallen zu haben. Laut Anklage soll er der 85-Jährigen nicht einfach nur die Handtasche aus dem Rollator weggenommen haben, sondern sie vielmehr – um Gegenwehr von vornherein zu unterbinden – mit Pfefferspray angegriffen haben. Das gilt als schwerer Raub und wird mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Ob die Tat aber dem 24-Jährigen so zu beweisen ist, bleibt fraglich. Die Ermittler der Kripo mussten sich zum Prozessauftakt Ende November von der 8. Großen Strafkammer Kritik an ihrem Vorgehen gefallen lassen: Sie hatten dem Opfer eine Auswahl von Porträtfotos gezeigt, die wenig Alternativen zu dem Lippspringer aufgeboten hatte, den das Opfer dann als angeblichen Täter identifizierte.

Nun wirft Corona dem Gericht bei diesem Prozess den Fahrplan komplett über den Haufen. Anstatt am Freitag zu verhandeln, schickte Richterin Anne Zacharias alle Prozessbeteiligten nach Hause. Der Grund: Der Verteidiger habe gerade eine rote Warnmeldung auf seiner Corona-App erhalten, also eine Risiko-Meldung. Es erscheine in der aktuellen Situation deshalb „unverantwortlich“, wie geplant zu verhandeln, auch wenn im Saal selbst alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Plexiglasscheiben zum Abtrennen der Sitzplätze aufgebaut seien. Ein potenzielles Infektionsrisiko bestehe auch für den Angeklagten, und der befinde sich nun einmal in Haft – weshalb auch eine Corona-Gefahr für die Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen werden müsse.

Damit ist der Prozess erst einmal „geplatzt“. Nach der Strafprozessordnung darf ein Verfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung maximal für drei Wochen unterbrochen werden. Zwar erlaubt eine seit März geltende Neuerung im so genannten Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung eine längere Unterbrechungsdauer von bis zu zwei Monaten, wenn „aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen“ mit dem Corona-Virus ein Prozess zunächst nicht fortgeführt werden kann. Zeitdruck muss sich die 8. Große Strafkammer dennoch nicht machen: Der Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, sondern muss in der Justizvollzugsanstalt Werl eine Haftstrafe aus einem Urteil des Paderborner Amtsgerichts absitzen.

Der 24-Jährige hatte zwar zum Prozessauftakt den Gerichtssaal als freier Mann betreten, war dann aber unmittelbar nach der Verhandlung verhaftet worden, weil auf Betreiben der Staatsanwaltschaft ein Vollstreckungshaftbefehl in der anderen Sache erwirkt worden war. Ein neuer Termin wird so voraussichtlich erst anberaumt werden, wenn die Corona-Lage sich beruhigt hat.

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