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Von Autozubehör bis Wohnambiente: Im Großhandel bleiben auch im Lockdown keine Wünsche offen

„Rechtens ist nicht unbedingt gerecht“

Paderborn

Heiligabend ist nah! Das verrät nicht nur der Blick auf den Kalender, sondern auch die Kundenfrequenz am SB Zentralmarkt im Dörener Feld. Mitten im Lockdown wirkt das geschäftige Treiben auf dem Parkplatz des Großhandels wie ein Fehler im Wimmelbild:

Daniela Lang

Nach Lockdown sieht es auf dem Parkplatz des Paderborner SB Zentralmarktes aktuell nicht aus. Foto: Jörn Hannemann

Kunden, die tütenweise Waren zu ihren Autos tragen. Unter einem Arm das neue TV-Gerät für den Junior, unter dem anderen das Porzellanset für Oma.

Was im ersten Moment befremdlich wirkt, ist rechtens – auch wenn es gegenüber vielen Einzelhändlern, die ihre Geschäfte am 16. Dezember schließen mussten, mindestens ungerecht erscheint. „Natürlich müssen sich auch die Großhändler an die Hygiene- und Abstandsregeln halten, das ist klar“, sagt der Paderborner Landtagsabgeordnete Daniel Sieveke (CDU).

Der Betrieb von „Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und, beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden“ bleibt auch im zweiten Lockdown erlaubt, heißt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Der SB schöpft dieses Potenzial übrigens nicht voll aus: Hier dürfen weiterhin nur Kunden kaufen, die per Einkaufsausweis dazu berechtigt sind.

Ist das ein positives Signal an andere Händler der Stadt? Die Unternehmensleitung des SB war für ein Statement nicht erreichbar. Uwe Seibel, Vorsitzender der Paderborner Werbegemeinschaft, verrät indes: „Wir sind mit dem SB aktuell in guten Gesprächen.“

Daniel Sieveke hat Verständnis dafür, dass sich mitunter das Gefühl entwickelt, es gehe in Zeiten von Corona nicht gerecht zu: „Ist eine Verordnung immer gerecht? Nein, das ist sie nicht. Weil jeder für sich in Anspruch nimmt, dass er alles dafür tut, um in der aktuellen Lage nicht das Problem zu sein.“ Auch wenn Hotels und Gaststätten geschlossen sind, gebe es weiterhin Abnehmer, die den Großhandel brauchen: beispielsweise Restaurants, die sich für den Außer-Haus-Verkauf bevorraten, Handwerker und andere Gewerbetreibende.

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