Keine Berufung
Sexismus-Vorwürfe gegen Padersprinter: Ausführliches Gerichtsurteil liegt vor
Paderborn
Im April 2023 fand im Fall der Sexismus-Vorwürfe gegen den Padersprinter der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Paderborn statt. Nun liegt das ausführliche Urteil vor, und die Entscheidungsgründe sind öffentlich einsehbar. Währenddessen läuft die Aufarbeitung der Vorwürfe beim Padersprinter weiter.
Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung hätte bis Mittwoch (24. Mai) eingelegt werden müssen. Laut dem Landesarbeitsgericht Hamm sei keine Berufung eingegangen.