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Keine Berufung

Sexismus-Vorwürfe gegen Padersprinter: Ausführliches Gerichtsurteil liegt vor

Paderborn

Im April 2023 fand im Fall der Sexismus-Vorwürfe gegen den Padersprinter der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Paderborn statt. Nun liegt das ausführliche Urteil vor, und die Entscheidungsgründe sind öffentlich einsehbar. Währenddessen läuft die Aufarbeitung der Vorwürfe beim Padersprinter weiter.

Von Katharina Stollhans

Am 24. April fand der Kammertermin statt. Foto: Jörn Hannemann

Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung hätte bis Mittwoch (24. Mai) eingelegt werden müssen. Laut dem Landesarbeitsgericht Hamm sei keine Berufung eingegangen. 

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