Entscheidung nach A 33-Massenunfall in der Neujahrsnacht
Versicherer zahlen alles
Paderborn (WB/bex). Die Massenkarambolage von 24 Autos an Neujahr auf der A33 bei Paderborn ist für die Versicherungswirtschaft ein Präzedenzfall.
Die Kfz-Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bieten für solch einen Massenunfall wie vor gut einer Woche erstmalig ein vereinfachtes Verfahren an, um die Schäden zu regulieren. Das hat der GDV am Freitag mitgeteilt. Erstmals werde das neue Verfahren zur Schadenregulierung bei Massenunfällen angewendet, das der GDV im November vorgestellt hatte. Die Unfallbeteiligten können sich dadurch direkt an ihre eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden, um die Schäden an Insassen und am Auto ersetzt zu bekommen.
Auch ohne Kaskoversicherung wird der Schaden ersetzt
Wer keine Kaskoversicherung hat, bekommt durch das vereinfachte Verfahren auch die Schäden am eigenen Auto ersetzt. Bei einem »normalen« Unfall sind die Schäden am eigenen Wagen ausschließlich über die Kaskoversicherung abgedeckt. Bislang galt auch, dass Autofahrer lediglich bei einem Heckschaden die volle Erstattung bekamen, nicht bei einem Front- oder Totalschaden. Ob ein Massenunfall vorliegt, entscheidet ein GDV-Gremium. Die Kriterien: Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben. Es müssen mindestens 20 Fahrzeuge beteiligt sein. Es besteht ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang beim Unfallgeschehen.
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