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Ex-VW-Chef darf von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen

Winterkorn muss in Paderborn nicht aussagen

Paderborn (WB). Der ehemalige Chef des VW-Konzerns Martin Winterkorn muss nicht vor dem Landgericht Paderborn aussagen. Die Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hat am Freitag entschieden, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf.

Maike Stahl

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss nicht in Paderborn aussagen. Dort klagt der Besitzer dieses VW-Tiguan im Zuge des Dieselskandals auf Schadensersatz. Foto: Jörn Hannemann

In Paderborn hatte ein 59-Jähriger gegen den Weltkonzern geklagt. Der Geseker hatte 2013 einen VW-Tiguan mit Bluemotion-Technologie für etwa 36 000 erworben und fordert sein Geld zurück, weil VW ihn vorsätzlich betrogen habe. Für den ursprünglich auf Anfang Dezember terminierten Prozess hatte das Landgericht Paderborn Winterkorn als Zeugen geladen.

Dieser hatte sich jedoch auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen, weil gegen ihn im Zuge der Dieselaffäre auch wegen des Verdachts der Marktmanipulation strafrechtlich ermittelt wird. Am Freitag gab es in Paderborn einen so genannten Zwischenstreit, in dem ausschließlich darüber entschieden wurde, ob Winterkorn aussagen muss.

Der Rechtsbeistand des Klägers, Tobias Ulbrich, erklärte gegenüber dieser Zeitung, dass er gegen die Entscheidung keine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht einlegt. »Wir möchten das jetzt schnell über die Bühne bringen«, sagte er. Die Düsseldorfer Kanzlei, in der Tobias Ulbrich tätig ist, vertritt neben dem Geseker 1500 VW-Käufer in Zusammenhang mit dem Dieselskandal, unter anderem einen Skoda-Fahrer, dem das Landgericht Hildesheim am Dienstag Schadensersatz zugesprochen hat.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Wochenendausgabe 21./22. Januar, des WESTFALEN-BLATTES.

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