Nach der Queer-Aktion #outinchurch
Paderborner Generalvikar: Keine Kündigung nach Coming-out
Paderborn
Im Zusammenhang mit der Coming-out-Kampagne von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der katholischen Kirche müssen jedenfalls die Beschäftigten des Erzbistums Paderborn keine beruflichen Konsequenzen befürchten.
Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt erklärte am Donnerstag, dass niemand Angst haben müsse, dass ihm allein aufgrund der Offenlegung seiner sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt werde. Der Generalvikar bekräftigte zudem, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzen wolle.
Im Rahmen der Queer-Aktion #outinchurch hatten sich in der vergangenen Woche 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als nicht heterosexuell geoutet. Die Initiative fordert unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, „dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität“ nicht zur Kündigung führe.
Bis heute werden homosexuelle Handlungen in der katholischen Kirche kirchenrechtlich geahndet. So kann beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Hardt hat allerdings schon vor einigen Tagen bedauert, queere Menschen hätten nicht „die bedingungslose Wertschätzung gespürt, die jedem Menschen als Geschöpf Gottes zusteht.“ Auch die Bischöfe Helmut Dieser aus Aachen, Felix Genn aus Münster und Franz-Josef Overbeck aus Essen äußerten sich positiv zu #outinchurch.
Am kommenden Donnerstag, 10. Februar, lädt das Erzbistum Paderborn übrigens zu einer Podiumsdiskussion über die Situation queerer Menschen in der Kirche ein. Dabei solle es nach Angaben auch um das Thema Missbrauch gehen. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 bis 21 Uhr.
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