41-jähriger Salzkottener soll Ehefrau vergewaltigt haben
Handy-Videos sprechen für Unschuld
Salzkotten/Paderborn (WB/upf). Ein 41-Jähriger, dem die zweimalige Vergewaltigung seiner Ehefrau vorgeworfen wurde, ist jetzt vom Landgericht Paderborn freigesprochen worden.
Vor Gericht spielen digitale Kommunikationsmittel mittlerweile eine große Rolle, wenn es um Beweise geht. Aber sie dienen nicht nur der Überführung von Tätern, sondern – wie in dem Fall, den das Landgericht Paderborn jetzt verhandelte – eben auch zur Entkräftung von Vorwürfen. Die wogen schwer: Ein 41-Jähriger sollte seine Frau zwei Mal vergewaltigt haben.
Die 29 Jahre alte Frau aus Bangladesh hatte ihren älteren Ehemann schwer belastet: Er habe sie im Februar 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Salzkotten vergewaltigt, nachdem er ihre Hände mit einem Schal fixiert und ihr ein langes Küchenmesser an den Hals gehalten hatte.
Im April habe er die 29-Jährige in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Paderborn, wohin sie gezogen war, aufgesucht. Dort, so gab die Frau an, habe ihr Mann sie getreten, geschubst, gewürgt und geschlagen – und dann unter der Drohung, sie zu erwürgen, erneut vergewaltigt.
Massive Vorwürfe, die dem Angeklagten, der ebenfalls aus Bangladesh stammt, eine langjährige Haftstrafe eingebracht hätten – wenn die 1. Große Strafkammer zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass die Angaben stimmten.
Während die 29-Jährige als Zeugin das Geschehen, auf dem die Anklage einzig fußte, im Großen und Ganzen wiederholte und betonte, sie habe große Angst vor ihrem Mann, bestritt dieser, jemals sexuellen Zwang ausgeübt zu haben. Um dessen Darstellung zu unterstützen, präsentierte Verteidiger Franz Zacharias Filmchen und Videoanrufe auf dem Handy seines Mandanten: Diese hatte die 29-Jährige ihrem Mann geschickt, sie zeigten sowohl die junge Frau in eindeutigen und sexuell aufreizenden Posen als auch entsprechende Aktivitäten des Paares.
Die Frau wiederum erklärte, die Aufnahmen seien zum Teil unter Zwang entstanden oder auch zeitlich vor den angeklagten Taten – ihr Mann habe das Datum der Videodateien manipuliert. Eine nachträgliche Veränderung des Datums schloss ein Fachmann der Polizei jedoch aus.
Nachdem die Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Filmmaterial noch einmal angeschaut und die 29-Jährige erneut vernommen hatte, fiel die Anklage in sich zusammen. „Man kann einer solchen Zeugin beim besten Willen nicht glauben“, stellte Verteidiger Zacharias fest, und auch Staatsanwalt Frank Stegen fand, es stimme vieles in der Aussage nicht.
Richterin Dr. Tabea Rustemeyer betonte in der Begründung des Urteils, das auf Freispruch lautete, man müsse bei einer so hohen Strafandrohung – mindestens fünf Jahre Haft – schon sehr genau hinschauen und von der Wahrheit der Aussage eines Opfers überzeugt sein. Aber auf den Filmen sehe man eine glückliche Frau, und „keine Spur von Angst“.
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