Coronavirus: Am Montag beginnt in NRW die Terminvergabe für die Impfzentren – bisher fast 5000 Erstimpfungen
Inzidenz im Kreis Paderborn weiterhin bei 63,3
Paderborn (WB/LaRo)
Der offizielle Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis Paderborn bleibt auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Er liegt am Montag – wie schon am Sonntag – bei 63,3. Das meldete am Morgen das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) mit Stand 0 Uhr. Vor einer Woche betrug der Wert 90 und vor zwei Wochen noch 129,6.
Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG, das für den Kreis Paderborn für Sonntag keine neuen Fälle und für die vergangenen sieben Tage 195 notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Der Kreis Paderborn hatte am Samstag den 121. Todesfall und 43 Neuinfektionen bekannt gegeben. Sonntags gibt es keinen Corona-Lagebericht des Kreises. Es scheinen in den LZG-Zahlen* (sieht unten) in den vergangenen Tagen aber noch nicht alle vom Kreis gemeldeten Fälle eingeflossen zu sein. Berechnet man eine Inzidenz aus den von der Paderborner Verwaltung gemeldeten Fällen der vergangenen sieben Tage (228), ergibt sich ein Wert von 74,1.
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Montagmorgen bei 104,1 (Vortag: 104,9) und in Deutschland bei 111,2. Der Blick in die Paderborner Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 94 (94,5) – Hochsauerlandkreis 95,5 (98,5) – Höxter 196,1 (201,8) – Lippe 118 (118) – Soest 81,2 (76,9).
Impfungen
Heute beginnt in Nordrhein-Westfalen die Terminvergabe für die 53 Impfzentren im Land. Sie sind seit Mitte Dezember einsatzbereit, doch wegen fehlenden Impfstoffs wurde ihr Start mehrfach verschoben – zuletzt vom 1. auf den 8. Februar.
Im Kreis Paderborn sind nach einer am Montag veröffentlichten Statistik der Kassenärztliche Vereinigung zufolge bis einschließlich Sonntag, 24. Januar, 4917 (Donnerstag: 4776) Menschen geimpft worden (Erstimpfung). Davon sind 2244 (2184) Heimbewohner (46 Prozent) und 2673 (2546) Angehörige von Pflegeberufen (54 Prozent). Die Folgeimpfung haben bisher 1211 (Donnerstag: 367) Menschen erhalten, davon 649 (222) Heimbewohner (54 Prozent) und 562 (145) Angehörige von Pflegeberufen (46 Prozent). www.corona-kvwl.de/impfbericht.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona. Der Kreis Paderborn hat zudem nun die Impfseite www.kreis-paderborn.de/impfen erstellt.
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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