Mit Blick in die Nachbarkreise: Höxter liegt nun bei 239,6 – 24.694 Corona-Neuinfektionen in Deutschland
Inzidenzwert steigt im Kreis Paderborn von 108,8 auf 125,7
Paderborn (WB/LaRo)
Der offizielle Inzidenzwert im Kreis Paderborn ist erneut gestiegen. Er liegt am Samstag (Stand 0 Uhr) bei 125,7. Das meldet das Landeszentrum für Gesundheit (LZG). Am Vortag war die Sieben-Tages-Inzidenz mit 108,8 angegeben worden.
Der Inzidenz-Wert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für Freitag 38 neue Fälle und für die vergangenen sieben Tage 387 Fälle notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht.
Der Wert in Nordrhein-Westfalen liegt nun bei 142,4 und damit auch deutlich höher als am Vortag (127,7). Der Blick in die Nachbarkreise ergibt am Freitag nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 181,7 (175,1) – Lippe 182,2 (159,4) – Höxter 239,6 (209,6) – Hochsauerlandkreis 95,5 (85,1) – Soest 103,7 (81,8).
Die deutschen Gesundheitsämter haben dem Robert-Koch-Institut (RKI) 24.694 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Außerdem wurden 1083 neue Todesfälle innerhalb von 24 Stunden verzeichnet, wie das RKI bekannt gab.
Der Höchststand von 1188 neuen Todesfällen war am Freitag erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden - darin waren jedoch 3500 Nachmeldungen enthalten.
Neue Coronaschutzverordnung in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in der Nacht auf Freitag die ab Montag gültige neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 - so wie aktuell im Kreis Höxter - ist nicht in der neuen Verordnung zu finden. Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Gesundheitsministeriums müssen die betroffenen Kreise dies in eigenen Verfügungen regeln. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung auf der Website des Landes (gültig ab dem 11. Januar).
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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