Zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung unter anderem für zweifachen Kindesmissbrauch
Lübbecker muss nicht in Haft
Lübbecke/Bielefeld
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Zahlung in Höhe von 4000 Euro an den Verein „Wildwasser“ – so lautet das Urteil für Nils B. (35). Wegen zweifachen sexuellen Kindesmissbrauchs, des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien sowie deren Herstellung ist der Lübbecker nun am Landgericht Bielefeld verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter Carsten Nabel legte dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung sein „vollumfängliches Geständnis“ sowie die Einsicht, dass er eine Therapie benötige, zugute. Gekrümmt sitzend und das Gesicht unter der Kapuze seiner Jacke versteckt, nahm der Mann aus Lübbecke das Urteil entgegen.