Einbau in den Sommerferien noch nicht möglich – Bundesförderung
Luftfilteranlagen für Hüllhorster Schulen werden geprüft
Hüllhorst
Ziel ist, das Infektionsrisiko in Räumen mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Die Gemeinde Hüllhorst prüft mit Unterstützung eines Fachingenieurbüros, ob und wie in den Schulen der Gemeinde Hüllhorst feste Luftfilteranlagen eingebaut werden können.
Das hat die Verwaltung am Freitag, 9. Juli, mitgeteilt. Der Bund unterstützt durch eine aktuelle Förderung den Einbau von festen Luftfilteranlagen, begrenzt auf Räume und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren.
Die Installation wird allerdings Zeit in Anspruch nehmen: „Durch den komplexen und hohen Planungsaufwand, die Fördermittelbeantragung, geltende Vergabevorschriften und Ausführung durch Fachfirmen, deren Auftragsbücher schon jetzt voll sind, wird der Einbau von festen Luftfilteranlagen nicht so schnell wie wünschenswert umsetzbar sein“, so die Gemeinde. Bürgermeister Michael Kasche sagt dazu: „Ich verstehe die Sorgen und Nöte der Eltern von schulpflichtigen Kindern für das nächste Schuljahr sehr und versichere ein engagiertes Handeln der Verwaltung. Eine kurzfristige Umsetzung in den laufenden Sommerferien ist aber leider nicht möglich.“
Unabhängig von dem Förderprogramm habe die Gemeinde in Teilbereichen von Umkleiden der Grundschulsporthallen, wo eine ausreichende Frischluftzufuhr nicht möglich sei, mobile Luftfilteranlagen aufgestellt. Somit könnten hier der Schulsport, der Vereinssport und Schwimmunterricht seit geraumer Zeit wieder stattfinden.
In Teilbereichen derzeit mobile Anlagen
Zur Förderung: Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Zum 11. Juni wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Seitdem können entsprechende Anträge gestellt werden. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro Standort.
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