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Gericht verhängt lange Haft und Sicherungsverwahrung im Fall Lügde

»Abscheulich, monströs, widerlich«

Detmold/Lügde (WB). Lange Haft plus Sicherungsverwahrung: Das Urteil im Missbrauchfall Lügde wird voraussichtlich rechtskräftig. Verteidiger und Staatsanwalt deuteten gegenüber dem WESTFALEN-BLATT an, nicht in Revision gehen zu wollen.

Christian Althoff

Mario S. aus Steinheim (links) und Andreas V. aus Lügde wurden gestern zu hohen Strafen verurteilt. Foto: Christian Althoff

Nach zehn Verhandlungstagen hat das Landgericht Detmold 13 Jahre Haft gegen An­dreas V. (56) verhängt und zwölf Jahre gegen Mario S. (34). Nach Verbüßung dieser Strafen sollen die Männer in Sicherungsverwahrung genommen werden, die es in NRW nur in der Justizvollzugsanstalt Werl gibt. Dort bleiben sie so lange eingesperrt, bis ein Gutachter ihnen Ungefährlichkeit bescheinigt. »Sie werden auf unabsehbare Zeit hinter Gittern bleiben«, sagte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda.

»Manche Kinder waren so klein, dass sie überhaupt nicht realisieren konnten, was ihnen angetan wurde.«

»Abscheulich, monströs, widerlich – diese Begriffe reichen nicht, um das zu beschreiben, was den Kinder widerfahren ist«, sagte Grudda. Auch beim Gericht bleibe ein Gefühl der Fassungslosigkeit angesichts der vielen Opfer und Taten zurück. Grudda: »Um es klar beim Namen zu nennen;. Wir sprechen von Anal-, Vaginal- und Oralverkehr, und das jüngste Opfer war vier. Manche Kinder waren so klein, dass sie überhaupt nicht realisieren konnten, was ihnen angetan wurde.«

Andreas V. wurde unter anderem wegen 285 Missbrauchsfällen verurteilt. Das Gericht wertete 223 dieser Taten als schweren Missbrauch, was einer Vergewaltigung entspricht. Allein die heute acht Jahre alte Pflegetochter soll 129 mal Opfer geworden sein, wobei die Nebenklageanwälte das Zehnfache dieser Zahlen für realistisch halten. Das gilt auch für die Opfer von Mario S. aus Steinheim. Hier sah das Gericht 147 Taten als bewiesen an, 48 davon als schweren Missbrauch. Das Gesetz sieht als Höchststrafe 15 Jahre vor, doch fordert es, Geständnisse strafmildernd zu werten.

Keine Revision

Jürgen Bogner, der Verteidiger von Mario S., sagte, er werde keine Revision gegen das Urteil einlegen. Anwalt Johannes Salmen erklärte, auch er strebe das nicht an: »Wenn mein Mandant keine Revision möchte, werde ich ihn nicht dazu drängen. Das klären wir Anfang der Woche.« Oberstaatsanwalt Ralf Vetter ließ ebenfalls erkennen, dass er mit dem Urteil zufrieden sei.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem WESTFALEN-BLATT: »Die Urteile sind eine Warnung an alle Täter, besonders die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Solche Täter sind eine zu große Bedrohung, als dass man sie nach Verbüßung ihrer Strafe einfach wieder freilassen könnte.« Reul sagte weiter, er freue sich, dass die gute Arbeit der Polizei Bielefeld und der Justiz zu diesem schnellen Urteil geführt habe. »Meine Lehre aus dem Fall Lügde ist, dass wir besser und schneller werden müssen. Das ist das vorrangige Ziel meiner Amtszeit.«

Auch Johannes-Wilhelm Rörig, Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, lobte das Urteil. »Das Gericht hat das Strafmaß weitgehend ausgeschöpft und das Signal gesendet, dass der Rechtsstaat schwere Verbrechen an Kindern hart bestraft.« Jetzt müsse die Politik handeln und Strafen für den Besitz von Kinderpornografie verschärfen. Bisher kämen pädokriminelle Täter zum Teil mit Geldstrafen davon.

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