Bundesverwaltungsgericht lässt Revision gegen OVG-Urteil nicht zu
Mufflon-Herde droht wieder der Abschuss
Bielefeld
Der Mufflon-Herde im Teutoburger Wald droht wieder der Abschuss. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster nicht zuzulassen.
Dieses hatte 2019 geurteilt, dass die Ablehnung eines Totalabschusses der Mufflonherde rechtswidrig war. „Wir prüfen den höchstrichterlichen Beschluss nun erst einmal genau und überlegen, wie wir mit einem erneuten Abschussantrag umgehen können“, sagt Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen.
Wegen der Schäden vor allem an Fichten hatte die Klasingsche Familienstiftung als Waldbesitzerin auf Komplettabschuss der Herde geklagt, das Oberverwaltungsgericht hatte der Stiftung Recht gegeben und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte hatte die Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Zudem hatten sich bei einer Online-Petition 88.501 Menschen für den Erhalt der Mufflon-Herde im Bielefelder Abschnitt des Teutoburger Waldes ausgesprochen.
Die Mufflon-Herde lebt seit den 60er Jahren im Teutoburger Wald und umfasst etwa 30 Tiere.
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