Pfarrer Dr. André Heinrich soll auf Vorschlag des Nominierungsausschusses Walter Hempelmann nachfolgen
Neuer Superintendent vorgeschlagen
Altkreis Halle/Harsewinkel WB
Die künftige Führung im Kirchenkreis Halle (43.000 Gemeindeglieder) soll dem Brockhagener Pfarrer Dr. André Heinrich anvertraut werden. Der Nominierungsausschuss der Kreissynode hat den 48-Jährigen als neuen Superintendenten vorgeschlagen.
Der Kirchenkreis Halle, der insgesamt gut 43.000 evangelischen Gemeindegliedern auf dem Gebiet des Altkreises Halle und Harsewinkel einen organisatorischen Rahmen gibt, stellt demnächst eine der wichtigsten personellen Weichen für die kommenden Jahre und womöglich Jahrzehnte. Der Nominierungsausschuss der Kreissynode hat für den im November zu wählenden neuen Superintendenten den Brockhagener Pfarrer Dr. André Heinrich vorgeschlagen. Der 48-jährige Theologe soll im Falle seiner Wahl durch die Mitglieder der Kreissynode dem in den Ruhestand wechselnden Superintendenten Walter Hempelmann aus Halle nachfolgen.
Fach- und Dienstaufsicht durch den Superintendenten
Da an das Amt des Superintendenten, der unter anderem die Fach- und Dienstaufsicht über derzeit 25 Pfarrer im Kirchenkreis und 400 Mitarbeiter führt, bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, hat der Nominierungsausschuss der Kreissynode in einem Prozess über mehr als ein Jahr verschiedene in Frage kommende Kandidaten gesichtet, geprüft und gefragt. Dr. André Heinrich ist nach dem Diskussionsprozess als alleiniger Vorschlag übrig geblieben. Es bleibt aber abzuwarten, ob bis zur November-Synode sich doch noch weitere Kandidaten zur Wahl stellen sollten.
Vorsitzender des Nominierungsausschusses, in dem Vertreter aller acht Kirchengemeinden sitzen und der beratend für den Kreissynodalvorstand tätig ist, ist der Harsewinkeler Pfarrer Jörg Eulenstein. Auf Anfrage erklärt er die Besonderheiten dieser Personalfindung.
Der bisherige Werdegang von Dr. André Heinrich
Warum der Superintendent im Kirchenkreis Halle nur nebenamtlich wirkt
Der Superintendent gilt als wichtige Gelenkstelle zwischen dem Kirchenkreis und der Ev. Landeskirche. Im hiesigen Kirchenkreis ist der Superintendent nebenamtlich tätig. Das heißt, es wurde hier keine eigene Superintendenten-Pfarrstelle eingerichtet, was sonst zu einer über den Kirchenkreis hinaus reichenden Ausschreibung der Stelle geführt hätte. Wenn ein nebenamtlicher Superintendent mithin weiterhin einer eigenen Pfarrstelle in einer Gemeinde zugeordnet bleibt, spart dies im kleinen Kirchenkreis Halle Aufwendungen für Personal- und Dienstwohnungskosten.
Die festgelegte Nebenamtlichkeit bedeutete aber auch, dass der Nominierungsausschuss mögliche Bewerber aus dem Kreis der Pfarrerinnen und Pfarrer suchen musste, die bereits eine eigene Pfarrstelle haben, also nicht etwa im sogenannten Entsendungsdienst der Landeskirche tätig sind. Neben dem theologischen Profil ist auch Leitungskompetenz Voraussetzung, bei Heinrich ist dies die Scriba-Tätigkeit im Kreissynodalvorstand. Dass mindestens eine Superintendenten-Amtszeit über acht Jahre erfüllt werden kann, begrenzte den Bewerberkreis in einer insgesamt schon älteren Kollegenschaft im Kirchenkreis.
Um den neuen Superintendenten von den bisherigen Aufgaben in seiner Heimatgemeinde zu entlasten, hat der Nominierungsausschuss bei der Landeskirche, die mit im Ausschuss vertreten war, die Entsendung eines Synodalvikars beantragt. So soll die Kontinuität in der Gemeinde gewährleistet bleiben.
.
Startseite