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Inzidenzwert im Kreis Herford liegt am Montag zum fünften Mal in Folge unter 35 – darum gibt es neue Regeln

Ohne Test ins Wasser springen

Herford

Die Sieben-Tage-Inzidenz für Corona-Infektionen im Kreis Herford liegt seit Mittwoch, 26. Mai, unter der Schwelle von 35. Lange genug, damit neue Lockerungen greifen.

Von Stephan Rechlin

Ohne Termin, ohne Test, einfach das Freibad aufsuchen, umziehen und ins Becken springen. Das ist ab Mittwoch wieder in Freibädern im Kreis Herford möglich. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Am Montag (31. Mai) war der fünfte Tag, am Dienstag (1. Juni) wird das vom Gesundheitsministerium offiziell festgestellt und ab Mittwoch (2. Juni), gelten dann die Erleichterungen der „Stufe eins“. Dazu zählen:

Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten. Außerdem für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten. Eine Ausgangssperre gibt es schon seit Freitag, 21. Mai, nicht mehr.

Einzelhandel: keine Testpflicht mehr seit Freitag, 28. Mai. Geschäfte der Grundversorgung: keine Kundenbegrenzung mehr. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen: Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche: keine Kundenbegrenzung mehr.

Sport: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen und negativem Test möglich. Außen: mehr als 1.000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität. Innen: bis zu 1.000 Zuschauer und negativem Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan (Sitzordnung nach Schachbrettmuster). Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: Innensport ohne Test. Vom 1. September an: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und negativem Test.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster) und negativem Test möglich. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 bzw. 50 Personen, negativem Test und mit Gesang/Blasinstrumenten möglich. Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichem ohne Termin möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Führungen in Kultureinrichtungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit. Vom 1. September an: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept.

Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie Indoorspielplätzen mit negativem Test und Personenbegrenzung (eine Person pro sieben Quadratmeter). Freibäder: Öffnung auch ohne negativen Test und ohne Personenbegrenzung. Clubs und Diskotheken: Öffnung mit Außenbereichen bis zu 100 Personen und negativem Test.

Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie des Automatenspiels in Spielbanken mit Personenbegrenzung zulässig (eine Person pro zehn Quadratmeter). Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Bootsverleih und Ähnliches) sind mit negativem Testergebnis möglich. Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks sowie von nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf.

Gastronomie: Außengastronomie ohne negativen Test geöffnet. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht; wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Öffnung Innengastronomie auch ohne negativen Test.

Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zulässig, mit negativem Test sind auch Kirmeselemente zulässig. Ab 1. September: Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test.

Private Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne negativen Test möglich. Innen bis zu 100 Gäste mit negativem Test möglich.

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