Elf Jahre Gefängnis und Berufsverbot für Krankenhausarzt Nils T. (43), der in Gütersloh Patientinnen missbraucht hatte – mit Kommentar
Opfer nach Urteil erleichtert
Bielefeld/Gütersloh
Als das Urteil gesprochen war, wagte die Frau, die zweimal im Sankt-Elisabeth-Krankenhaus Gütersloh von einem Arzt vergewaltigt worden war, den Schritt in die Öffentlichkeit. Helena C. (37) trat auf dem Gerichtsflur vor die Reporter und sagte: „Ich will mich nicht verstecken. Ich will zeigen: Hey, hier bin ich! Ich bin eine starke Frau, und ich wünsche mir, dass alle Krankenhäuser künftig besser hinsehen!“ Helena C. – sie ist die Patientin, die den Serientäter gestoppt hatte.
Mehr als zwei Stunden hatte der Vorsitzende Richter Carsten Wahlmann zuvor begründet, warum der Anästhesist Nils T. (43) elf Jahre ins Gefängnis muss und nie wieder als Arzt arbeiten darf. Die Liste der Taten, die das Gericht dem Urteil zugrunde legte, ist lang: Schwere Vergewaltigung in zwei Fällen, ein schwerer sexueller Übergriff, ein sexueller Übergriff, drei Fälle von Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Besitz sogenannter Kinder- und Jugendpornografie und der Besitz von Drogen.