Klinikum Herford: Dauerhaft geschädigte Patientin (58) lehnt 15.000-Euro-Angebot ab – Gerichtsgutachten soll Klarheit bringen
Prozess um Brust-OP geht weiter
Herford
Der juristische Streit um die Entschädigung für eine offenbar fehlerhafte Brust-Operation im Klinikum Herford geht in eine neue Runde.
Die 58-jährige Herforderin, der vor acht Jahren in der gynäkologischen Abteilung die rechte Brust amputiert worden war, hat das Angebot einer weiteren Zahlung von 15.000 Euro abgelehnt. „Meine Mandantin hat seit dem Eingriff dauerhafte Gesundheitsschäden. Diese Summe wird dem nicht gerecht“, sagt ihr Anwalt Jochen Meyer zu Bexten.