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27 neue Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Paderborn – neue Coronaschutzverordnung gilt ab Freitag

Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 62,7

Paderborn

27 Neuinfektionen sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn am Dienstag (Stand 11 Uhr) verzeichnet worden. Die Sieben-Tages-Inzidenz ist auf 62,7 gestiegen und liegt den sechsten Tag in Folge über dem Grenzwert von 35.

 

Symbolbild. Foto: dpa

41 weitere Corona-Erkrankte haben demnach eine akute Infektion überstanden und gelten somit als genesen. Unterm Strich sind aktuell 356 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert (aktive Fälle). Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten steigt auf 25, von denen sieben intensivmedizinisch behandelt werden müssen. 1201 Personen befinden sich in Quarantäne.

Foto:

Der Kreis weist darauf hin, dass an diesem Freitag, 20. August, die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft tritt. Sie soll den Menschen so viel Alltag wie möglich garantieren. Geimpften und Genesenen sollen alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen.

Die neue Coronaschutzverordnung kennt keine Inzidenzstufen mehr, sondern einen maßgeblichen Inzidenzwert, die 35. Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, gilt dort die sogenannte „3G-Regel“: Vollständig Geimpfte und Genesene haben überall Zutritt, also beispielsweise auch in der Innengastronomie, Hotels, oder Veranstaltungen in Innenräumen. Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein.

Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales laut Kreis mit. Die Regelungen im Einzelnen:

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)

- Sport in Innenräumen

- Innengastronomie

- Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege)

- Beherbergung (nach vier Tagen ist ein weiterer Test vorzulegen)

- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist den Angaben zufolge nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die „3G-Regel“ generell, also nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Nicht immunisierte Beschäftigte, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen dem Arbeitgeber dem Arbeitgeber bei Rückkehr einen Negativtestnachweis vorlegen oder bei vor oder bei Beginn der Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitstag einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung durchführen.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske im Alltag tragen) gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Update zu den Corona-Impfungen im Kreis Paderborn

Unterdessen sind im Kreis Paderborn nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung bislang 183.008 Menschen (59,45 Prozent) vollständig geimpft. 197.899 (64,29 Prozent) haben ihre Erstimpfung erhalten (Stand, 17. August).

Hier ein Überblick wann man sich mit welchem Impfstoff impfen lassen kann:

Tage der offenen Tür im Impfzentrum in Salzkotten – Impfen ohne Termin für alle ab 16 Jahren im Impfzentrum in der Sälzerhalle in Salzkotten

Öffnungszeiten:

Mo, 16.8. und Di, 17.8., geschlossen

Mi, 18.8. – Sa, 21.8., 14:00 – 19:30 Uhr

Durchgeführt werden sowohl Erstimpfungen als auch Zweitimpfungen. Angeboten werden die Impfstoffe BioNTech (ab 16 Jahren) sowie Moderna (ab 18 Jahre).

Sonntag, 22.8. geschlossen

Impfungen mit Termin für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren mit BioNTech im Impfzentrum

Sa, 21.8., 14 bis 19:30 Uhr

Termine können über ein kreiseigenes Buchungsportal online vereinbart werden. Weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen

Lokale Impfaktionen - Impfen ohne Termin für alle ab 16 Jahre am kommenden Wochenende

Parkplatz Mc Donalds, Detmolder Straße in Paderborn

Fr, 20.8., 17 – 22:30 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Schützenhalle Bad Wünnenberg (Schützenstraße 16)

So, 22.8., 10:00 – 13:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Schützenhalle Haaren (Wewelsburger Straße 6)

So, 22.8., 14:00 bis 16:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Jobcenter Paderborn, Rathenaustraße 28 in Paderborn

Di, 24.8., 10:00 – 15:00 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren).

Impfaktionen an den Berufskollegs für alle ab 16 Jahren

Berufskollegzentrum am Maspernplatz in Paderborn

Mi, 25.8., Do, 26.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Gregor-Mendel-Berufskolleg, Bleichstraße 41 a in Paderborn

Freitag, 27.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Edith-Stein-Berufskolleg, Am Rolandsbad 4, Paderborn

Di, 31.8., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Berufskolleg Schloß Neuhaus, An der Kapelle 2, Paderborn

Mi, 1.9., 09:00 – 15 Uhr

Angeboten werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech (ab 16 Jahren) und Johnson & Johnson (zugelassen ab 18 Jahren).

Beim Impfstoff des Herstellers von Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) reicht eine Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz aus. Mitzubringen zu den Impfungen ist ein Lichtbildausweis, die Krankenversicherungskarte, und falls vorhanden, der Impfpass.

Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr unter der 05251 308-3333 zu erreichen.

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