Kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln seit Mitte Dezember
Stallpflicht im Kreis Paderborn ab dem 8. Januar aufgehoben
Paderborn/Delbrück
Es gibt eine weitere gute Nachricht für die heimischen Geflügelhalter: Nach einem Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) hebt der Kreis Paderborn die seit Mitte November geltende Stallpflicht auf. Ab Samstag, 8. Januar, dürfen die Tiere wieder ins Freie.
In Ostwestfalen sei seit dem 13. Dezember kein neuer Fall von Wildvogelpest und seit dem 15. Dezember kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden, so die Begründung des Ministeriums.
Im Raum Delbrück waren seit Mitte November des Vorahres insgesamt sieben Ausbrüche der Tierseuche durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt worden. Bei allen Ausbrüchen handelte sich um die hoch ansteckende Geflügelpest vom Typ H5, Subtyp H5N1. Anfang der Woche, am 3. Januar, konnten alle Schutz- und Überwachungszonen (Restriktionszonen) rund um die Ausbruchsbetriebe aufgehoben werden, da sämtliche klinischen Untersuchungen unauffällig waren.
Weiter verschärfte Maßnahmen im gewerblichen Handel
Seitdem darf grundsätzlich alles Geflügel sowie Produkte wie Eier und Fleisch gehandelt und transportiert werden. Verschärfte Schutzmaßnahmen gelten nach wie vor für den gewerblichen Handel mit Geflügel insbesondere im Reisegewerbe.
Dr. Elisabeth Altfeld
Im Erlass des Ministeriums heißt es jedoch auch, dass bei neuen Ausbrüchen der Geflügelpest erneut eine Aufstallpflicht kommmen könnte. „Die Gefahr ist noch nicht vorbei“, warnt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Die leitende Veterinärin bittet deshalb alle Geflügelhalter eindringlich, unabängig von der Größe des Bestandes, ihre Tiere weiterhin sorgfältig zu beobachen und alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. „Wir müssen in dieser Situation alles Menschenmögliche tun, damit der Geflügelpesterreger nicht erneut in heimische Geflügelbestände gelangt,“ unterstreicht Altfeld.
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