Montagsspaziergänge: Wieder Hunderte „Montagswanderer“ in Höxter, Steinheim und Beverungen
Starke Polizeipräsenz und eine nicht genehmigte Veranstaltung in Höxter
Kreis Höxter
Hunderte Menschen haben sich im Kreis Höxter am Abend wieder an den „Montagsspaziergängen“ beteiligt. 120 Gegner der Corona-Maßnahmen liefen durch in Höxter. 130 oder mehr Spaziergänger waren wieder in Bad Driburg unterwegs. Dem standen 100 Teilnehmer einer Gegendemo des Solidaritätsbündnisses in der Innenstadt gegenüber. Auch in Steinheim und Beverungen waren am Abend Menschen unterwegs. Ebenso 175 Montagswanderer in Warburg und 130 bei einer Gegenveranstaltung, hieß es in der Polizeibilanz.
Alle Veranstaltungen im Kreis Höxter verliefen bis Redaktionsschluss friedlich. In Höxter war die “Wanderkundgebung“ zum zweiten Mal nicht angemeldet. Polizeichef Hubertus Albers machte die Teilnehmer per Megafon an ihrem Sammelpunkt am historischen Rathaus darauf aufmerksam, dass sie an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen würden. Zudem trugen nur sehr wenige „Demonstranten“ beim Montagsmarsch Gesichtsschutz, wie dies in NRW gefordert wird. Das Gebot wurde bewusst missachtet. Ebenso ignorierte der Protestzug die Ansage von Hubertus Albers. Die Montagsspaziergänger waren fast 45 Minuten in vielen Innenstadtstraßen mit Kerzen in den Händen oder begleitet von Popmusik aus mitgetragenen Lautsprechern unterwegs. Einen Kundgebungsleiter gab es nicht. Auch Reden wurde keine gehalten. Die Versammlung löste sich schweigend auf.
Kreisweit zeigte die Polizei überall Gesicht und war mit starken Kräften im Einsatz. Sie wahrte ihre Leitlinie von der „Verhältnismäßigkeit“ und prüfte in Höxter bei der ungenehmigten „Montagswanderung“ keine Personalien der Teilnehmer oder griff sonst irgendwie ein. Das wäre auch rechtlich mit geltenden NRW-Verordnungen nicht machbar.
Bemerkenswert ist ein von mehreren NRW-Medien und dem WDR kürzlich verbreitetes Schreiben aus dem NRW-Innenministerium. „Die derzeitigen Montagsspaziergänge sind als Versammlung zu qualifizieren“, heißt es in dem Brief des Ministeriums an die Polizeibehörden, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitierte. Auch wenn es sich nur „um regelmäßige Privatspaziergänge mit Freunden und Bekannten handele“, überwiege der politische Charakter. Auch seien die Spaziergänge selten spontan, sondern würden über soziale Medien oder über den Messengerdienst Telegram verabredet.
Alle sehe aus wie eine Demonstration, es werde teilweise geplant wie eine Demonstration - die Organisatoren würden es aber „Spaziergang“ nennen, so dpa. Das solle das Versammlungsrecht aushebeln. Die Spaziergänge, angeblich spontane Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, seien nach Ansicht des NRW-Innenministeriums in Wahrheit wie normale Demonstrationen zu behandeln. Innenminister Herbert Reul erklärte gegenüber der WAZ, dass man die Protestmärsche nicht einfach auflösen könne: Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht einer Versammlung sei strafbar, reiche aber allein nicht für das Beenden einer Demonstration aus.
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