Wenige Betroffene nutzen die Alternative der gemeinnützigen Tätigkeit
Tausende gehen lieber ins Gefängnis als zur Arbeit
Bielefeld/Detmold/Paderborn
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, muss eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Diesem Gefängnisaufenthalt kann man entgehen, wenn man stattdessen gemeinnützige, unbezahlte Arbeit leistet, etwa beim örtlichen Grünflächenamt, bei der Tafel oder im Pflegeheim. Doch Arbeit scheint unbeliebt: In Ostwestfalen-Lippe entscheiden sich fast alle Verurteilten dafür, ins Gefängnis zu gehen.
So nutzten im Landgerichtsbezirk Bielefeld im vergangenen Jahr nicht einmal ein Prozent der Betroffenen die Chance, mit gemeinnütziger Arbeit einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden – und verursachten so Haftkosten in Millionenhöhe.