1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Testpflicht bei den Mühlenkreiskliniken bleibt bestehen

  6. >

Zahl der positiven Patientinnen und Patienten wieder ansteigend

Testpflicht bei den Mühlenkreiskliniken bleibt bestehen

Minden/Lübbecke

Die Test- und Maskenpflicht bleibt für die Krankenhäuser der Mühlenkreiskliniken (MKK)  in Abstimmung mit dem Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke über den 23. Dezember hinaus bestehen. Grund ist die mit 607,6 (Stand 22.12.22) im Vergleich zu den Vormonaten sehr hohe Inzidenz im Kreis Minden-Lübbecke.

Ein Arzt hält einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Mit dieser Inzidenz liegt der Kreis Minden-Lübbecke bundesweit auf Platz vier, teilen die MKK in einer Pressemitteilung mit. Und weiter: Die Tests müssen amtlich anerkannte Schnelltests (Bürgertests) sein.

Diese werden weiterhin kostenfrei in Teststellen vor den Standorten der Mühlenkreiskliniken angeboten. Auch andere amtliche Schnelltests werden akzeptiert. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Die Maskenpflicht bezieht sich auf eine FFP2-Maske oder vergleichbarer Qualität.

Sonderregelungen zur Impfpflicht entfallen

Auch die Zahl der mit dem SARS COV2-Virus infizierten stationären Patientinnen und Patienten steigt wieder deutlich an, hieß es. Aktuell werden mehr als 60 mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten in den Mühlenkreiskliniken behandelt. Die meisten sind mit der Infektion in stationärer Behandlung und nicht aufgrund der Infektion. Gleichzeitig müssen viele Patientinnen und Patienten aufgrund einer Influenza (Grippe) isoliert und stationär behandelt werden. „Um unser Personal und unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen, haben wir uns dazu entschieden, die Testpflicht vorerst beizubehalten“, sagt der Direktor des Instituts für Krankenhaushygiene Dr. Peter Witte.

Eine Lockerung haben die Mühlenkreiskliniken dennoch beschlossen. Die Sonderregelungen zur Impfpflicht für die besonders sensiblen Bereiche wie die Kinderklinik, die onkologischen Stationen sowie die Intensivstationen entfallen. „Bitte sind Sie dennoch zurückhaltend mit Besuchen über Weihnachten. Die Infektions-Gefahr, insbesondere auch für Influenza, ist weiterhin groß. Bitte halten Sie sich an die Maskenpflicht. Bei Verstößen hat unser Personal jederzeit das Recht, den Besuch abzubrechen. Dies gilt auch, wenn sich zu viele Personen in einem Zimmer aufhalten“, wird Dr. Witte in der Pressemitteilung zitiert.

Startseite
ANZEIGE