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»Horror-Haus«-Prozess: Gutachterin geht auf Beziehung der Angeklagten ein - mit Video

»Angelika W. hat ein hohes Maß an Mitleidlosigkeit«

Paderborn/Höxter (WB). In ihrer Doppelfunktion als Gutachterin beider Angeklagter wird Dr. Nahlah Saimeh ihre Aussage im Prozess um das »Horror-Haus« von Bosseborn fortsetzen. Im Fokus: Angelika W. und ihr Verhältnis zu Wilfried W.

Ann-Christin Lüke

Angelika W. und im Hintergrund Wilfried W. Foto: Jörn Hannemann

400 Seiten umfasst die Expertise der Gutachterin insgesamt. Mit Angelika W. hat die Gutachterin mehr als 25 Stunden gesprochen.

Bereits am Dienstag hatte sie empfohlen, Wilfried W. in der Psychiatrie unterzubringen und ihn als vermindert schuldfähig eingestuft.  Alles zum Vortag lesen Sie hier.

Bevor es losgeht, gibt Angelika Ws Anwalt Peter Wüller Einblicke in das Gutachten. Im Video-Interview geht er auf die Beziehung der Angeklagten ein, sowie das mögliche Strafmaß für seine Mandantin.

Die Erkenntnisse des Tages im Überblick:

  • Dr. Nahlah Saimeh kommt zu dem Ergebnis, das Angelika W. voll schuldfähig ist.
  • Die Gutachterin bescheinigt der Angeklagten aber auch autistische Tendenzen, die sich in fehlender Empathie und absoluter Rationalität äußern.
  • Die Beziehung zwischen Angelika W. und Wilfried W. bezeichnet sie als Symbiose. Während er vor allem Loyalität wollte und eine Partnerin, standen für sie Macht und Dominanz im Vordergrund.
  • Die Basis der Beziehung war, Dritte unterzuordnen und zu manipulieren - mittels psychischer und physischer Gewalt.

Angelika W.: »Lob zieht bei mir«

Viele Briefe habe Angelika W. ihr im Zuge der Exploration geschrieben, berichtet Saimeh. Das seien »dicke Briefe« gewesen, in denen sie über Erinnerungen und Träume berichtete habe.

Saimeh geht auch auf das veränderte Aussehen der Angeklagten ein. Gerade die Körperhygiene habe sich im Zuge der Haft verbessert, zudem kleide Angelika W. sich mittlerweile femininer und töne sich auch regelmäßig die Haare. Auch die Gesichtszüge seien weicher geworden. In der JVA gefalle es ihr gut.

Die Gutachterin fasst das Lebensumfeld Ws zusammen: Sie sei in einem bäuerlichem Umfeld aufgewachsen. »Sie schilderte sich selbst als zupackend. Was gemacht werden muss, muss gemacht werden«, berichtet Saimeh. Das Selbstbild der Angelika W. sei fleißig, anpackend und rational. Nichtsdestotrotz sei es W. auch wichtig, dass ihre Arbeit anerkannt werde. »Lob zieht bei mir«, so die Angeklagte. Ein Aspekt, der im weiteren Verlauf noch wichtig werde, betont die Gutachterin.

Auch bei der Arbeit habe W. dafür gesorgt, dass niemand ohne Tätigkeit herumstünde. Die Gutachterin sagt, dass hier ein deutlicher Befehlston der Angeklagten durchscheine.

In der JVA habe sie deshalb auch ihren Job in der dortigen Wäscherei verloren. Nachdem es dort zu einem Konflikt mit einer anderen Frau gekommen sei. Diese Frau schien W. zu desinteressiert und gelangweilt gewesen zu sein. W. habe einen befehlenden Kommandoton eingeschlagen, weshalb die JVA eingeschritten sei. Über den Verlust des Postens sei die Angeklagte sehr zerknirscht.

»Ich weiß nicht, wo bei anderen die Grenzen sind«, habe Angelika W. der Gutachterin dazu gesagt. Dies sei ein Satz mit dem man das gesamte Gutachten überschreiben könne, so Saimeh.

Tod des Vaters »eine Katastrophe«

Es habe keine Erniedrigungen oder gegenseitige Entwertungen im Elternhaus gegeben. »In gar keiner Weise.« Angelika W. sagte, sie habe eine behütete Kindheit verbracht. Freundinnen habe sie nicht gehabt. Sie sei viel alleine gewesen - aber nicht einsam.

Als die Großeltern gestorben seien, habe W. das nicht sonderlich geschockt. »Die Hausärzte gingen ja bei uns aus, da war es absehbar, dass das passiert«, so W. gegenüber der Gutachterin. Dies sei exemplarisch für die hochrationale Sachebene, auf der die Angeklagte kommuniziere.

Ein einschneidendes Erlebnis sei der Tod ihres Vaters gewesen. »Für ihn war der Tod eine Erlösung, für mich war das eine Katastrophe.« Danach sei keiner mehr dagesessen, der sie mal in den Arm genommen habe. »Vater war der einzige, der mal mit mir geschmust hat.« Dennoch sei sie direkt wieder an die Arbeit gegangen.

Ohne Emotionen - eine Parallele 

Mitangeklagte ist Wilfried W. (hier mit seinem Anwalt Detlev Binder). Foto: Jörn Hannemann

Generell schildere die Angeklagte die Dinge neutral, ohne große Emotionen. »An dieser Stelle sind sie sich durchaus ähnlich«, geht die Gutachterin auch auf die Parallelen zu Wilfried W. ein. Allerdings seien die Gründe dafür vollkommen unterschiedlich. Beide Angeklagte bewegten sich laut Saimeh auf völlig unterschiedlichen Intelligenzebenen. Während Wilfried W. einen IQ von 59 habe, liege dieser bei Angelika W. bei 120. »Eine große Inbalance«, so Saimeh.

»Bevor ich Wilfried kennenlernte, habe ich mich nicht getraut, Leute anzusprechen«, schilderte die Angeklagte in Gesprächen mit der Gutachterin. Es sei Wilfrieds Verdienst, dass sie heute so reden könne. Vielleicht habe er ihr das aber auch eingeprügelt.

Das strikt rationale Vorgehen der Angeklagten schildert die Gutachterin an einem weiteren Beispiel: Bei einem Betriebsunfall in der Gärtnerei (die ehemalige Arbeitsstelle von Angelika W.) habe deren Chef ein Fingerglied in einer Maschine verloren. Sie habe das Fingerglied über drei Tage lang angeguckt und dann aus der Maschine geholt.

Sie habe sofort geschlossen, dass dies Bioabfall sei. Ein weiterer Beleg für das systematische Vorgehen, das Angelika W. in ihrem bisherigen leben an den Tag gelegt habe.

Wilfrieds Shirts trägt sie immer noch

Noch immer besitze W. den Ehering aus der Verbindung mit Wilfried W. Und auch in der JVA trage sie noch seine T-Shirts und Unterhosen. Dies könne aber auch den Pragmatismus der Angeklagten widerspiegeln, so die Gutachterin.

Angelika W. habe Wilfried W. gefragt, ob er ihr verziehen habe (Angelika W. hatte im Prozess umfänglich zu den Ereignissen in Höxter-Bosseborn ausgesagt.) Dies habe der Angeklagte verneint und sie gewarnt, sich in der JVA bloß nicht angrapschen zu lassen.

Angelika Ws Blick sei zum ersten Mal weicher geworden, als sie von Wilfried W. und dem Kennenlernen gesprochen habe, schildert Saimeh. Er habe ihr sofort äußerlich gefallen. Und ein gewisser Stolz sei bei der Angeklagten zu erkennen gewesen, dass sie einen solchen stattlichen Mann für sich gewinnen können.

Sie habe es als Zeichen gesehen, dass sein Geburtstag der Todestag ihres Vaters gewesen ist.

Auf die Frage, ob sie verliebt gewesen sei, habe Angelika W. nicht antworten können. Was sei schon Verliebtsein? »Sie habe ihn auf jeden Fall wiedersehen wollen«, schildert Saimeh.

Liebe und Verliebtheit: richtig einordnen können dies laut Gutachterin beide Angeklagten nicht.

Folter als Sexfantasie

Seit der Pubertät habe sie Fantasien gehabt, Schmerzen zu empfinden. Dabei sei es egal gewesen, ob ein Mann oder eine Frau sie quäle. »Wer das macht, ist egal. Das kann auch ein anonymer Folterknecht sein«, so die Angeklagte. Sie habe sich auch selbst Schläuche eingeführt. Erstmals habe sie diese sexuelle Erregung gespürt als sie eine Krankenhausserie gesehen habe.

In der Realität sei dies aber etwas völlig anderes, betonte die Angeklagte gegenüber Saimeh. Dies sei ein reines Fantasiespiel.

Misshandlungen an anderen Frauen unter anderem in Bosseborn hätte es immer nur außerhalb der Sexualität gegeben. Dies sei, so die Gutachtern, also kein sexuell-sadistischer Hintergrund gewesen. Angelika W. habe angegeben, dies sei einzig eine Form der Demütigung und Dominanz gewesen. Auch das Einführen von Salzstangen in die Vagina der Opfer falle unter dieses Schema. Die Partnerinnen von Wilfried W. habe sie fast ausschließlich als Weiber bezeichnet. Eine Ausnahme sei das erste Todesopfer Anika W. gewesen.

Jenseits von Gut und Böse

Dr. Nahlah Saimeh. Foto: Jörn Hannemann

Loyalität, Pflichterfüllung und Perfektion stehen für W. an oberster Stelle. »Da ist Frau W. jenseits von Gut und Böse.« Auf die Frage, ob Angelika W. auch in einem Konzentrationslager hätte arbeiten können, habe W. geantwortet: »Ja, und dafür hätte ich wahrscheinlich auch einen Orden bekommen.«

Sie habe mal eine Dokumentation über den Holocaust gesehen. Aber auch in diesen Schilderungen sei sie rein rational geblieben. Es habe sie erstaunt, wie viel Menschenhaar und Goldzähne zu sehen seien. Das Grauen hinter den Konzentrationslagern blieb für W. demnach irrelevant.

Mitleid mit den Opfern des Paares habe sie hingegen nicht gehabt. Die Frauen hätten sich die Bestrafungen selbst zuzuschreiben gehabt, weil sie nicht den Regeln gefolgt wären. »Außerdem hätten sie ja auch gehen können.« Auch das sei eine Parallele zu Wilfried W. »Frau W. hat ein hohes Maß an Mitleidlosigkeit.«

Gaslighting

Die Kombination aus Wilfrieds Einfältigkeit und Angelikas Mitleidlosigkeit sei ein entscheidender Punkt dafür, warum es zu den Folterungen in Bosseborn kommen konnte. Saimeh spricht vom Prinzip des »Gaslightings«. Dies wird laut Wikipedia in der Psychologie als eine Form von psychischer Gewalt bzw. Missbrauch bezeichnet, mit der Opfer gezielt desorientiert, manipuliert und zutiefst verunsichert werden und ihr Realitäts- und Selbstbewusstsein allmählich deformiert bzw. zerstört wird.

Auch die endlosen Diskussionen im Haushalt seien Teil dieses Prinzips. Ziel ist es, dass Opfer mürbe zu machen. Die zahlreichen Audio- und Videodateien, die in Bosseborn aufgenommen wurden, seien Lehrbuchbeispiele für das Gaslighting. Es sei die Basis für die Beziehung der Beiden gewesen.

Dabei agiere Angelika W. als Werkzeug, Wilfried W. ist indes Initiator.

Aber: »Herr W. hat in ihr seinen Meister gefunden«, so Saimeh. Sie habe seine Methoden perfektioniert. »Geht es darum, Gärtnerlehrlinge anzulernen, macht sie das akribisch, wenn es darum geht Frauen zu misshandeln, überlegt sie sich die beste Methode, damit man blaue Flecken nicht sieht, wenn sie eine Leiche beseitigen soll, macht sie dies akribisch.«

Hart zu sein, stark zu sein, stärker als die Belastung - dies bestärke Angelika W. und sei eine narzisstische Eigenschaft von ihr.

»Destruktiver Mahlstrom«

Saimeh beschreibt die Beziehung der Angeklagten als hochgestört und als »destruktiven Mahlstrom«, in den sowohl Autos, Tiere und eben auch Menschen gerieten. Sobald diese nicht taugten oder funktionierten hätten sie weg gemusst.

»Sie haben sich gegenseitig befeuert.« Die Interaktion der Beiden fanden auf Kosten einer anderen Person statt. »Dann kommen sie (als Dritter) nur in unterschiedlich beschädigter Art und Weise aus diesem Setting raus«, sagt Saimeh. »Ich war unverzichtbar«, so Angelika W. »Ich war nicht die, die er wollte.« Aber eben unverzichtbar. Das habe ihr ein Gefühl von Überlegenheit gegeben.

Angelika W. habe wahrgenommen, dass sie Wilfried W. weit überlegen gewesen sei. Sie habe schnell die Regeln verstanden, die im Umgang mit ihrem Ex-Mann galten, und dann die Zügel an sich gerissen und »ihn quasi auf der Standspur überholt«, schildert Saimeh. Möglicherweise auch, um sich selbst zu schützen.

Wilfried W. sei natürlich Teil des psychologischen Spiels. Auch wenn er selbst die Opfer nicht gefoltert oder bestraft habe und sich deshalb als nicht schuldig sehe. »Auf der reinen Handlungsebene ist das richtig, auf der Interaktionsebene nicht«, sagt die Psychologin.

»Acht Jahre wären zu wenig, aber lebenslang wäre zu viel«

Foto: Jörn Hannemann

Angelika W. wisse, dass sie eine Strafe verdient habe. Sie stehe zu ihren Taten. Und sie habe auch eine Vorstellung vom Strafmaß: »Acht Jahre wäre zu wenig, aber lebenslang wäre zu viel.« Aber sie sei überrascht, dass ihr strafrechtlich Mord zur Last gelegt werde. Körperverletzung mit Todesfolge wäre für sie hingegen nachvollziehbar.

W. sei nicht in der Lage die Taten in einem sozialen Kontext zu stellen. So habe sie im Spaß gesagt, dass gegen sie wegen eines »Doppelmordes mit einer Leiche« vor Gericht stehe (Anmerkung: Das erste Opfer Anika W. wurde von der Angeklagten mit zersägt und verbrannt, daher sind keine sterblichen Überreste von ihr zu finden.) Dass diese Scherze die Mutter Anika Ws, die in Paderborn als Nebenklägerin auftritt, schmerzen, könne die Angeklagte nicht reflektieren.

Leid tue ihr lediglich, dass die Mutter keinen Ort habe, um um ihre Tochter zu trauern.

Wie Schlüssel und Schloss

In ihrer Exploration hat Saimeh keine Einschränkungen festgestellt. Angelika W. ist überdurchschnittlich intelligent. Sie habe eine Tendenz zur Selbstbezogenheit und moralischen Indifferenz. Sie besitze eine deutliche Neigung zu Zynismus.

Überdurchschnittliche Werte habe sie allerdings auch im Bereich der Unterwürfigkeit erzielt, weshalb sie und Wilfried W. sich so gut ergänzten. Insofern zeige das Profil »deutliche Auffälligkeiten« und einen Mangel an Empathie.

Saimeh hat Angelika W. auch auf Autismus überprüft. W. erziele dort auffällig hohe Werte, sie sei aber kein Autist. Dennoch schließt Saimeh, dass diese hohen Werte ihre hohe Rationalität und fehlende Empathie erklären. Im Zusammenhang mit Wilfrieds W. verminderter Intelligenz ergänze sich dies. »Die beiden sind wie Schlüssel und Schloss.«

Die Tötung von mehreren Tieren auf dem Hof in Bosseborn sei eine Form des Sadismus, aber keine Form des sexuellen Sadismus.

Schuldfähig

Die Verhandlung näherte sich nun der Frage der Schuldfähigkeit: Saimeh bescheinigt der Angeklagten eine Beziehungsstörung und eine Persönlichkeitsakzentuierung an der Grenze zur Persönlichkeitsstörung. Aber W. erfülle nicht die Kriterien einer schweren seelischen Abartigkeit, die für letzteres notwendig wäre. Somit ist sie als voll schuldfähig eingestuft. Auch andere Kriterien für eine Schuldunfähigkeit treffen demnach nicht auf sie zu.

Weiter führt sie die Persönlichkeit der Angeklagten aus: Es komme auf das Setting bzw. das Umfeld an. W. brauche immer einen Chef. Sobald sie in die Alpharolle gerate, werde es schwierig.

Das systematische Anlocken neuer Frauen für Wilfried W. und gleichzeitig das systematische Scheitern der Frauen bzw. der Beziehungen habe ihr die Kontrolle gegeben. Am Ende blieb immer Angelika W. als Siegerin zurück. Zudem habe sie so weiterhin die Kontrolle über das Sexleben ihres Ex-Mannes gehabt.

Die Angeklagte habe psychopathische Eigenschaften. Die autistischen Züge befähigen Angelika W. dazu in einem Umfeld, wie eben jenem auf dem Hof in Bosseborn, zu überleben, so Saimeh.

Angst und Gewalt

Nun geht es um die Beziehung der beiden Angeklagten. Beide Persönlichkeiten neigen zu Externalisierung von Verantwortung. Soll heißen: Sie suchen die Schuld bei anderen.

Saimeh bezeichnet die Beziehung als ein »destruktives Aufeinandertreffen«. Während Wilfried W. versorgt werden will und seine Partnerinnen durch Angst und Gewalt manipuliert, sei Angelika W. durch ihr strategisches Denken dazu fähig, sadistische Elemente weiterzuentwickeln, um so Strafen zu verbessern (blaue Flecken zu vermeiden o.ä.).

»Kartell des Schweigens«

Foto: Jörn Hannemann

Durch die Beziehung könne Angelika ihre Streben nach Macht, Kontrolle und Dominanz ausleben. Laut Saimeh ist dies auch ein Grund dafür, warum sie ihren Ex-Mann nie verlassen habe. Wilfried W. indes habe sich nicht von ihr getrennt, weil er ein Bedürfnis nach Loyalität habe und die Mitangeklagte für ihn unersetzlich gewesen sei. Wilfried W. habe Angelika W. wiederum manipulieren können über die Ebene des Gebrauchtwerdens.

Beide seien aneinander gekettet durch ihr »Kartell des Schweigens«. Saimeh: »Herr W. wird immer sagen können, sie habe eine Leiche zerstückelt und verbrannt, und Frau W. wird immer sagen können, dass er schon wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden ist.«

Saimeh schließt: Wilfried W. muss manipulativ gewesen sei, sonst wäre es nicht 1994 zu ähnlichen Verhältnissen gekommen. (Damals hatte Wilfried W. seine erste Ex-Frau mit einer Geliebten gequält und war deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt worden.)

Wenn die Folterungen nicht ans Tageslicht gekommen wären, so Saimeh, hätte das Paar wohl in Endlosschleife so weitergemacht. »Dann dürfen sie auf Mitleid nicht mehr hoffen«, sagt die Gutachterin.

»Beide Personen werden in einem Umfeld mit strenger sozialer Außenkontrolle anders agieren«, schließt Saimeh. Angelika W. könne durch Lernen sozialisiert werden.

Der Prozess endet um 15.45 Uhr. Am Dienstag, 10. Juli, soll es weitergehen.

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