Rechtsmediziner sagt im »Horror-Haus«-Prozess aus – mit Video
Gutachter: Susanne F. hätte gerettet werden können
Paderborn/Höxter (WB/ca). Zwei Gutachter , zwei Meinungen: Im Mordprozess um das »Horror-Haus« von Höxter-Bosseborn muss die Frage beantwortet werden, ob der Tod einer Frau hätte verhindert werden können. Nun äußert sich ein weiterer Experte.
Susanne F. (41), das zweite Todesopfer des »Horror-Paares« von Höxter, hätte wohl gerettet werden können, wenn sie nach ihrem Sturz sofort in ein Krankenhaus gebracht worden wäre. Das erklärte der Rechtsmediziner Prof. Dr. Thomas Bajanowski aus Essen am 52. Verhandlungstag vor dem Landgericht Paderborn.
Er hatte im Auftrag des Gerichts die bisher vorliegenden, widersprüchlichen Gutachten bewertet. Susanne F war am 20. April 2016 von den Angeklagten geschubst worden und mit dem Kopf gegen einen Küchenschrank geflogen. Am nächsten Tag verschlechterte sich ihr Zustand derart, dass das Paar Angst hatte, sie könne in Höxter sterben.
Wilfried und Angelika W. entschieden sich deshalb, die Frau in ihre Wohnung nach Bad Gandersheim zu bringen. Auf dem Weg dorthin blieb der Wagen liegen und das Paar rief einen Notarzt für die sterbende Frau. Mit Bajanowskis Aussage endete der heutige Verhandlungstag.
Das Gericht verabschiedete sich bis zum 31. Juli in die Sommerpause.
Startseite