Das »letzte Wort« von Angelika W. vor dem Landgericht Paderborn soll einen Tag dauern
Urteil im »Horror-Haus«-Prozess am 5. Oktober
Paderborn (WB). Nach fast zwei Jahren soll der »Horror-Haus«-Prozess vor dem Landgericht Paderborn am 5. Oktober zu Ende gehen. Vorher möchte Angelika W. aber noch einen Tag lang reden.
Wilfried W. (48) und Angelika W. (49) sollen Frauen in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn eingesperrt und gequält haben . Zwei Opfer überlebten das nicht.
Der Mordprozess hatte am 26. Oktober 2016 begonnen. Am Dienstag gab der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus die voraussichtlich letzten Termine bekannt. Am 5. September sollen Oberstaatsanwalt Ralf Meyer und die Anwälte der Nebenkläger plädieren. Für den 6. September sind die Plädoyers von Dr. Detlev Bilder und Dr. Carsten Ernst geplant, den Verteidigern von Wilfried W.
Am 11. September plädieren dann Peter Wüller und Alexander Strato für ihre Mandantin Angelika W. Anschließend hat die 49-Jährige das »letzte Wort«. Weil sie angekündigt hat, dass sie fast einen ganzen Tag brauchen werde, reicht der 11. September möglicherweise nicht. Deshalb steht noch der 14. September zur Verfügung, an dem auch Wilfried W. sein »letztes Wort« sprechen will – was aber nach seinen Angaben nicht so lange dauern wird.
Wilfried W. schreibt an den Richter
Das Urteil will das Schwurgericht am 5. Oktober sprechen. Wilfried W. hat an den Vorsitzenden Richter geschrieben und gebeten, im Fall einer Unterbringung in einer Gerichtspsychiatrie nicht nach Eickelborn zu müssen. Er wolle lieber nach Bedburg-Hau oder Bochum.
Bei einer Verurteilung werden die Angeklagten auch zur Übernahme der Gerichtskosten verpflichtet. Die könnten inzwischen fast eine halbe Million Euro betragen. Während Wilfried W. mittellos ist, könnte Angelika W. eines Tages erben. Wohl auch deshalb trägt sich Nebenklageanwalt Roland Weber mit dem Gedanken, einen Adhäsionsantrag zu stellen. So ein Antrag hat zum Ziel, dass das Gericht die Angeklagten im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung zugleich zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Konkret geht es um das Leid, das Anika W. (33) im »Horror-Haus« erlitten hat, bevor sie starb und zerstückelt wurde. Roland Weber, der Anwalt ihrer Mutter, hält 30.000 Euro für angemessen. Verteidiger Peter Wüller sagte, 30.000 Euro seien zu viel, aber grundsätzlich sei Angelika W. bereit, sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu verpflichten.
Zum Schluss geht’s um Formalien
Zum Schluss ging es am Dienstag noch um Formalien. Der Vorsitzende Richter las die Einträge der beiden Angeklagten aus dem Bundeszentralregister vor. Danach wurde Wilfried W. bisher acht Mal verurteilt – vor allem wegen Fahrens ohne Führerschein, aber auch wegen Fahrerflucht und Betrugs. Die längste Strafe (zwei Jahre und neun Monate) bekam er 1995 wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung, nachdem er seine erste Ehefrau eingesperrt und gequält hatte. Angelika W. wurde bisher zweimal zu Geldstrafen verurteilt – wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
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