Kommentar zum offenbar rechtswidrigen Altstadttest in Bielefeld
Überhastet vorbereitet
Die Altstadt-Sperre in Bielefeld ist offenbar rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Absperrpfosten auf der Klasingstraße im Eilverfahren beanstandet. Der Verkehrsversuch ist von der Stadt offenbar falsch begründet worden. Ein Kommentar von Peter Bollig.
Um das gleich einzuordnen: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden geht es um mehr als um die drei Pfosten an der Klasingstraße.