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Kommentar zum offenbar rechtswidrigen Altstadttest in Bielefeld

Überhastet vorbereitet

Die Altstadt-Sperre in Bielefeld ist offenbar rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Absperrpfosten auf der Klasingstraße im Eilverfahren beanstandet. Der Verkehrsversuch ist von der Stadt offenbar falsch begründet worden. Ein Kommentar von Peter Bollig.

Von Peter Bollig

Die Absperrpfosten auf der Klasingstraße sind vom Verwaltungsgericht Minden im Eilverfahren bestandet worden. Das könnte bedeuten, dass der Verkehrsversuch vor dem vorzeitigen Ende steht. Foto: Thomas F. Starke

Um das gleich einzuordnen: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden geht es um mehr als um die drei Pfosten an der Klasingstraße.

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