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 Verwaltungsgericht Minden weist erneut Klage des Zweitligisten ab

Corona-Entschädigungen: Kein Geld für den SC Paderborn 07

Paderborn/Minden

Der Kampf des SC Paderborn 07 um Corona-Entschädigungen wird erst einmal ausgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Fußball-Zweitligist haben dem Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts in Münster zugestimmt und werden zunächst eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten.

Am Montag ging es auch um ihr Gehalt: Torhüter Jannik Huth (links) und Stürmer Dennis Srbeny wurden als Zeugen befragt.  Foto: dpa

„Es geht um die Frage der Anwendbarkeit des Paragrafen 616 BGB und dessen Umfang“, erklärt SCP-Rechtsbeistand Marcel Sonntag.  Wann in Leipzig ein Urteil fällt, ist ungewiss. Dr. Sonntag, der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Paderborner Kanzlei Meyer ist, wagt da auch keine Prognose.

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