Verwaltungsgericht Minden weist erneut Klage des Zweitligisten ab
Corona-Entschädigungen: Kein Geld für den SC Paderborn 07
Paderborn/Minden
Der Kampf des SC Paderborn 07 um Corona-Entschädigungen wird erst einmal ausgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Fußball-Zweitligist haben dem Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts in Münster zugestimmt und werden zunächst eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abwarten.
„Es geht um die Frage der Anwendbarkeit des Paragrafen 616 BGB und dessen Umfang“, erklärt SCP-Rechtsbeistand Marcel Sonntag. Wann in Leipzig ein Urteil fällt, ist ungewiss. Dr. Sonntag, der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Paderborner Kanzlei Meyer ist, wagt da auch keine Prognose.