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Entschädigungszahlungen für sieben Spieler - Prozess am Montag

SC Paderborn fordert nach Corona-Quarantäne Geld vom Land

Minden (dpa)

Kann ein Fußball-Profi seinen Job erledigen wie ein Büroangestellter im Homeoffice? Um diese Frage dreht sich ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Minden. Beteiligt ist Zweitligist SC Paderborn.

Von dpa

Eine Eckfahne mit Logo des SC Paderborn weht im Wind. Foto: David Inderlied/dpa/Archivbild

Fußball-Zweitligist SC Paderborn kämpft am Montag (13.30 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Minden um Lohn-Entschädigungszahlungen für sieben seiner Spieler. Die Behörden hatten in der Corona-Pandemie Quarantäne für Angestellte des Vereins angeordnet. Darunter waren neben Physiotherapeuten auch Fußball-Profis.

Laut Infektionsschutzgesetz stehen Arbeitgebern Entschädigungszahlungen durch das Land zu.

Wie auch in der Fleischindustrie gab es um die Zahlungen aber Streit. Das Land hatte diese abgelehnt. Begründung: Die Physiotherapeuten und Fußballer hätten auch Zuhause ihrem Job nachkommen können. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sollen dazu jetzt als Zeugen der Stürmer Dennis Srbeny und Torhüter Jannik Huth aussagen. Beide stehen noch als Spieler im Kader des SC Paderborn. Der Trainer im Jahr 2020 war Steffen Baumgart, der heute beim Erstligisten 1. FC Köln unter Vertrag steht.

In der Fleischindustrie waren viele Unternehmen mit ihren Klagen in der ersten Instanz erfolgreich. Auch hier gab es Streit um Lohn-Ersatzzahlungen bei angeordneter Absonderung von den Arbeitskollegen. Die Verwaltungsgerichte in Münster und Minden verpflichteten das Land zu den geforderten Zahlungen. Hier gab es mehrere Tausend Fälle.

Erster Erfolg im März

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte allerdings im März überraschend erstmals dem Land Recht gegeben. Die Frage wird jetzt wohl wegen der grundsätzlichen Bedeutung das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen.

Im Fall eines Physiotherapeuten war der SC Paderborn Anfang April vor dem Gericht in Minden erfolgreich. Hier sahen die Verwaltungsrichter nicht, wie der Angestellte des Vereins seinen Job Zuhause hätte erledigen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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