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Carsten Linnemann: „Das gefährdet den sozialen Frieden“

GEZ-Verweigerer sitzt im Gefängnis

Münster/Köln

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster sitzt seit mehr als 100 Tagen ein Mann ein, weil er sich weigert, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich zu bezahlen.

Von Andreas Schnadwinkel

Der WDR besteht auf  Zahlung der ausstehenden Summe und will nicht nachgeben, denn ein Präzedenzfall könnte dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk schaden. Georg Thiel (53) hat seit 25 Jahren kein TV-Gerät und seit zehn Jahren kein Radio mehr. Er verweigert GEZ-Gebühren.
Der WDR besteht auf Zahlung der ausstehenden Summe und will nicht nachgeben, denn ein Präzedenzfall könnte dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk schaden. Georg Thiel (53) hat seit 25 Jahren kein TV-Gerät und seit zehn Jahren kein Radio mehr. Er verweigert GEZ-Gebühren. Foto: imago Pier

Georg Thiel ist 53 Jahre alt und besitzt nach eigenen Angaben seit vielen Jahren weder ein Fernseh- noch ein Radiogerät.

Formaljuristisch betrachtet befindet sich der EDV-Zeichner seit dem 25. Februar in Erzwingungshaft, weil er sich weigerte, der zuständigen Gerichtsvollzieherin Auskünfte über sein Vermögen zu geben. Seit 2013 hat er keine GEZ-Zahlungen mehr geleistet. Seine Ausstände beim Beitragsservice für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF und Deutschlandradio) belaufen sich auf 1827 Euro. Dem WDR schuldet er anteilig 651,35 Euro.

In Youtube zu sehen: Ein Video über den  Borkener Georg Thiel, der sich weigert, die Rundfunkgebühr zu zahlen und deshalb in der JVA Münster einsitzt.
In Youtube zu sehen: Ein Video über den Borkener Georg Thiel, der sich weigert, die Rundfunkgebühr zu zahlen und deshalb in der JVA Münster einsitzt. Foto: Gunnar A. Pier

Thiel käme frei, wenn er zahlen würde. Doch er weigert sich. Der „Bild am Sonntag“ sagte er: „Meine Haft ist ein Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr. Ich verdiene 14.000 Euro im Jahr, WDR-Chef Buhrow 400.000 Euro – aber wir zahlen beide 17,50 Euro. ARD und ZDF sollen endlich sparen, sich auf Nachrichten konzentrieren – teure Events den Privaten überlassen.“ Thiels Haft darf höchstens sechs Monate dauern. Sich selbst bezeichnet er als „links“ und Wähler der Piratenpartei.

Der Fall beschäftigt auch die Politik. Vor allem die AfD, die das System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) generell in Frage stellt, sieht sich in ihrer Haltung bestätigt. Auf Antrag der AfD beschäftigt sich der NRW-Landtag am 18. Juni mit der Sache. „Persönlich finde ich das sehr schwierig. Auf der einen Seite steht eine Provokation, auf der anderen Seite ein Zwangsbeitrag. Die Erzwingungshaft ist sicherlich das letzte Mittel. Über deren Angemessenheit müssen grundsätzlich Gerichte entscheiden“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Kirstin Korte aus Minden, die auch Mitglied im WDR-Rundfunkrat ist. „Ungeahndet dürfen solche Fälle nicht bleiben, denn das führt zur Unglaubwürdigkeit des Beitragssystems“, so Korte.

Als Kritiker des Rundfunkbeitrags hat sich in den vergangenen Jahren auch Frank Schäffler hervorgetan. „Ich halte es für einen Skandal, mit welchen Mittel der Rundfunkbeitrag inzwischen durchgesetzt wird. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Das ist völlig unverhältnismäßig, was hier passiert. Es zeigt den großen Reformbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete aus Minden-Lübbecke.

Als Bundesvorsitzender der Wirtschafts- und Mittelstandsunion von CDU und CSU hat Carsten Linnemann unlängst die Verschmelzung von ARD und ZDF zu einem Sender gefordert. „Hier geht es nicht um den WDR, sondern um den Rechtsstaat und die Frage, ob immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Paderborn.

„Es gefährdet den sozialen Frieden, wenn etwa ein Gewalttäter mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, aber jemand, der Rundfunkbeiträge nicht bezahlt, monatelang im Gefängnis landet. Das ist niemandem mehr vermittelbar. Die Rundfunkgebühr“, so Linnemann, „darf rechtlich nicht anders behandelt werden als Zahlungsansprüche privater Medien, etwa Zeitungen. Da ist unverhältnismäßige Haft ausgeschlossen.“

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