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Kommentar zur geplanten Steuerrechtsänderung

Doppelt gestraft

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist und bleibt ungerecht – und sie wird durch das aktuelle Steuerrecht noch verstärkt. Niemand versteht, warum in einer Partnerschaft derjenige, der weniger verdient, auch noch die prozentual höhere Steuerlast tragen soll. Erwerbstätige Frauen sind also oft doppelt gestraft.

Von Andreas Kolesch

Symbolfoto Foto: IMAGO/epd

Klar: Schon heute können Partner freiwillig das Faktorverfahren nutzen, das für einen halbwegs vernünftigen Ausgleich sorgt. Doch diese Änderung muss eigens beim Finanzamt beantragt werden, und allein diese bürokratische Hürde ist vielen zu hoch.

Der Vorstoß des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Steuerklassen III und V ist deshalb zu unterstützen. Das ersetzt zwar noch lange nicht das notwendige Umdenken bei Arbeitgebern in Sachen Lohngleichheit, auch wenn das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Willkürverbot bei Lohnunterschieden hier einen weiteren Anstoß gegeben hat. Doch die Fortschritte gehen nur langsam voran. Das Steuerrecht hingegen lässt sich mit einem Federstrich ändern. Gut, dass offenbar zumindest in diesem Punkt Einigkeit in der chronisch zerstrittenen Ampel-Koalition herrscht.

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