Kommentar zur Fristverlängerung für Erschließungsbeiträge in NRW
Lächerlich
Wenn der Staat Grundsteuerdaten von seinen Bürgern erfragen will, dann setzt er eine Frist, die nach Monaten bemessen ist. Wenn aber ein- und derselbe Staat seinen Bürgern Daten liefern soll, bei denen es um vier- oder gar fünfstellige Summen für die Betroffenen geht, dann nimmt er sich dafür 20 Jahre Zeit. Diese Diskrepanz schreit zum Himmel.
Moment mal, werden nun die Kommunen einwenden: Zur Frist bei den Erschließungsbeiträge gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil, das die 20-Jahres-Frist stützt. Aber dieses Urteil bedeutet ja nicht, dass ein Bundesland nicht wenigstens versuchen könnte, bürgerfreundlicher zu handeln, wie es NRW ja vorhatte. Mit ihrer zudem auch noch rückwirkend geplanten Gesetzesänderung geht die NRW-Landesregierung den Weg des geringsten Widerstands – und das zu Lasten des Bürgers.