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Einigung beim Infektionsschutzgesetz

Länder können sich endlich für den Corona-Herbst rüsten

Es wurde höchste Zeit, dass sich Gesundheits- und Justizminister auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt haben. Die schwelende Debatte hat lange genug gedauert. Ein Kommentar.

Von Stefan Biestmann

Die Länder können im Herbst eine Maskenpflicht in Innenräumen verhängen. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor. Foto: Marijan Murat

Es ist höchste Eisenbahn angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst: Endlich haben sich der Gesundheits- und der Justizminister beim Streit um das Infektionsschutz­gesetz zusammengerauft. Die vergangenen Wochen liefen nach folgendem Muster ab: Lauterbach warnt und driftet immer wieder in Alarmismus ab – und die FDP sitzt im Bremserhäuschen. Viele Bürger wenden sich aufgrund der schwelenden Debatte kopfschüttelnd ab – nicht zum ersten Mal.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gibt die Ampel endlich den Ländern das nötige Handwerkszeug, damit diese ihre Herbst-Planungen konkretisieren können. Unabhängig davon, ob die Maskenpflicht in Innen­räumen tatsächlich wiederkommt – im Ernstfall müssen die Länder in der Lage sein, kurzfristig zu handeln. Der Expertenrat der Bundesregierung hat völlig recht mit seiner Einschätzung, man müsse sich für alle Szenarien rüsten.

Doch abrüsten sollte der Gesundheitsminister in seiner Wortwahl: Statt wie zuletzt erneut vor „Killervarianten“ zu warnen, sollte er endlich eine überzeugende Impf­kampagne auf die Beine stellen. Auch beim Thema Impf-Empfehlungen sollte er nicht ständig Nebenkriegsschauplätze eröffnen, sondern sich besser mit der Stiko abstimmen. Sonst verspielt Lauterbach noch mehr Vertrauen.

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