Die Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten
Die Politik legt nach
Berlin (dpa)
Corona wütet weiter – und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit.
Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Detail:
Was neu ist . . .
Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.
Mobilität: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.“
Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.
Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
Was weiter gilt . . .
Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.
Schulen:Schulen bleiben geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
Kitas:Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitsplatz:Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Nächste Schritte: Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.
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