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Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen müssen nun jeden Monat Bericht erstatten

Kinderpornos: Kripo legte 557 Razzien auf Eis

Düsseldorf (WB). In den Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens liegen mehrere hundert unvollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse gegen mutmaßliche Besitzer von Kinderpornographie.

Christian Althoff

Lügde: Auf dem Campingplatz Eichwald stehen vor der inzwischen eingezäunten Parzelle des mutmaßlichen Täters zwei Polizeibeamte. Foto: dpa/Archiv

Das hat eine Abfrage des Innenministeriums bei den 47 Kreispolizeibehörden ergeben. Die Behörden mussten zugeben, insgesamt 557 richterlich angeordnete Durchsuchungen seit Monaten nicht ausgeführt zu haben – vor allem weil man andere Verfahren für wichtiger gehalten und das Personal gefehlt habe.

Bei einem Treffen mit allen Polizeichefs des Landes bewertete Dr. Daniela Lesmeister, Polizeiabteilungsleiterin im Ministerium, die Lage am Montag mit deutlichen Worten: »Die Dimension der Bearbeitungsrückstände in den örtlichen Behörden ist weder aus kriminalfachlicher Sicht noch unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes hinnehmbar.« Die Defizite betreffen nach Angaben des Ministeriums alle Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Anlass: Fall aus Bad Oeynhausen

Lesmeister machte den Polizeichefs klar, dass die Bekämpfung von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit in NRW sein müsse und sich der Personaleinsatz vor Ort daran auszurichten habe.

Anlass für die landesweite Abfrage war der Fall eines Physiotherapeuten aus Bad Oeynhausen , der Kinderpornos besessen und in seiner Praxis kleine Patienten missbraucht haben soll. Obwohl die Polizei bereits seit März 2018 einen Durchsuchungsbeschluss besaß, vollstreckte sie ihn erst im März 2019. Nach unbestätigten Informationen besteht der Verdacht, dass es in dieser Zeit zu einem Kindesmissbrauch gekommen sein soll.

Berichte angewiesen

Das Innenministerium wies die 47 Kreispolizeibehörden an, von Juli an jeden Monat einen Bericht über aktuelle Kinderporno- und Missbrauchsverfahren nach Düsseldorf zu schicken. Darin müssen die Behörden die Menge sichergestellter Dateien und die Zahl der mit den Verfahren beschäftigten Polizisten sowie die Anzahl noch nicht vollstreckter Durchsuchungsbeschlüsse auflisten.

Personalmangel als Grund für nicht zügig durchgeführte Ermittlungen will das Ministerium nicht mehr gelten lassen. In dem entsprechenden Erlass vom Dienstag heißt es, es müsse dann zum Beispiel geprüft werden, ob Überstunden angeordnet werden oder ob entsprechend geschulte Polizisten ihren Ruhestand nicht freiwillig verschieben möchten.

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