Für evangelische Christen in OWL soll 2G gelten, für Katholiken 3G
Regel-Wirrwarr zu Weihnachten in Kirchen
Bielefeld/Paderborn/Düsseldorf
Auch das zweite Weihnachtsfest in der Corona-Pandemie wird kein Fest wie alle Jahre wieder. NRW hat am 4. Dezember eine Corona- Schutzverordnung in Kraft gesetzt, wonach in Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel gilt, die nicht immunisierte Menschen ausschließt.
„Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen“, heißt es in der Verordnung. Die aber wird von den Kirchen unterschiedlich ausgelegt.